
Benutzer11686 (42)
Sehr bekannt hier
- #1
Also, bei mir ist in letzter Zeit das Geld ja etwas knapp, weil ich ja arbeitslos bin. Weil ich mir eine neue Couch wünche (die alte ist geerbt und bereits 20 Jahre alt und eigentlich eh gar keine Couch, sondern ein Bett!), habe ich jetzt angefangen, die Kindersachen von meinem Sohn bei Ebay rauszuhauen. Da ich noch ALLES habe (ich hab in den ganzen 6 Jahren NICHTS weggegeben!), fällt da einiges an.
Das ist aber noch kein Gewerbe, wenn ich das recht weiß. Sind ja getragene Kindersachen von meinem eigenen Sohn...
Aber wie sieht das jetzt aus, wenn ich auf einem Flohmarkt selbstgebasteltes verkaufen will? Wenn ich Gläser zu Windlichtern verziere und die verkaufe? Ich mach das nicht regelmäßig, will das jetzt nur mal einen Samstag machen. Ist das dann schon gewerblich? Ich hab ehrlicherweise kein Ahnung, wo Gewerbe anfängt und wo es aufhört... :schuechte
Das ist aber noch kein Gewerbe, wenn ich das recht weiß. Sind ja getragene Kindersachen von meinem eigenen Sohn...
Aber wie sieht das jetzt aus, wenn ich auf einem Flohmarkt selbstgebasteltes verkaufen will? Wenn ich Gläser zu Windlichtern verziere und die verkaufe? Ich mach das nicht regelmäßig, will das jetzt nur mal einen Samstag machen. Ist das dann schon gewerblich? Ich hab ehrlicherweise kein Ahnung, wo Gewerbe anfängt und wo es aufhört... :schuechte