
Benutzer79428
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Ich wüsste gerne mal, wann man in Bayern eine mündliche Nachprüfung machen muss ?
Soweit ich weiß ja, wenn man die 100-Punkte-Hürde nicht schafft und/oder in einer Prüfung 0 Punkte erzielt hat.
Nur wie ist das mit den 3,75 Punkte-Abweichungsregeln, die es in anderen Bundesländern gibt? Darf man auch in Bayern nicht um die 3,75 Punkte abweichen?
In der offiziellen Broschüre des Kultusministeriums Bayern steht davon nichts drin, allerdings ist da die mündliche Nachrpüfung auch überhaupt nicht gesondert behandelt. Die Rede ist nur von einer verpflichtenden mündlichen Nachprüfung, wenn "der Prüfungsausschuss es anordnet". Nur wann tut er das?
Im Internet gehen die Meinungen auseinander von "In Bayern ist es erst bei 4,75 Punkten so" über "Nee, das ist hier wie überall" bis hin zu "So etwas gibt es in Bayern überhaupt nicht!" ... Verwirrung total!?
Vielleicht hat ja jemand von euch fundierte Kenntnisse und weiß, wie das geregelt ist bzw. ob es vielleicht auch im Ermessen der Schule liegt oder so?
Danke.
Soweit ich weiß ja, wenn man die 100-Punkte-Hürde nicht schafft und/oder in einer Prüfung 0 Punkte erzielt hat.
Nur wie ist das mit den 3,75 Punkte-Abweichungsregeln, die es in anderen Bundesländern gibt? Darf man auch in Bayern nicht um die 3,75 Punkte abweichen?
In der offiziellen Broschüre des Kultusministeriums Bayern steht davon nichts drin, allerdings ist da die mündliche Nachrpüfung auch überhaupt nicht gesondert behandelt. Die Rede ist nur von einer verpflichtenden mündlichen Nachprüfung, wenn "der Prüfungsausschuss es anordnet". Nur wann tut er das?
Im Internet gehen die Meinungen auseinander von "In Bayern ist es erst bei 4,75 Punkten so" über "Nee, das ist hier wie überall" bis hin zu "So etwas gibt es in Bayern überhaupt nicht!" ... Verwirrung total!?
Vielleicht hat ja jemand von euch fundierte Kenntnisse und weiß, wie das geregelt ist bzw. ob es vielleicht auch im Ermessen der Schule liegt oder so?
Danke.