
Benutzer161012
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- #1
Dass kein Mensch sich von anderen Menschen zu Handlungen zwingen lassen darf, zu der er/sie nicht bereit ist: klar!!! Aber nachdem ich den Artikel jetzt schon ein paar Tage innerlich verdaue, stößt er mir immer noch in der Tonalität und in einzelnen Passagen ganz bitter auf:
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Schießt man hier nicht weit über das Ziel hinaus? Gibt es nicht eine fundamentale Änderung unseres Rechtsverständnisses, wenn vom Grundsatz "in dubio pro reo" abgewichen wird, also wenn keine Beweise vorhanden sind, dennoch die Frau vor dem Gesetz höher gestellt wird als der angeklagte Mann??? Für mich ein unfassbarer Vorgang:
"Das heißt noch lange nicht, dass der Angeklagte wegen des Grundsatzes 'Im Zweifel für den Angeklagten' freizusprechen ist", sagt Richter Hertle. "Wenn das Gericht die Schilderungen des Tatopfers überzeugender und nachvollziehbarer findet, dann werden die Richter den Angeklagten verurteilen – wenn für sie eben kein Zweifel besteht. Der Fall in Bautzen hat gezeigt: Es funktioniert. Niemand muss sich gegen seinen Willen anfassen lassen.
Es klingt ganz einfach, ein Telefonanruf, ein Gespräch mit der Polizei, ein Tag bei Gericht."
In Bautzen wurde ein Mann von demselben Richter für vier Monate ins Gefängnis geschickt, weil er einer Frau an den Po gefasst hat.
Taylor Swift hat mit einer nicht 100% beweisbaren Anklage einen Radio-DJ desselben Delikts beschuldigt - und gerade vor Gericht gewonnen. Der DJ ist gebrandmarkt, wurde sofort nach Anklage (nicht nach der Verurteilung!!) entlassen und wird nie mehr einen Job finden.
Aber nicht nur in den USA, wo mit einem guten Anwalt alles möglich ist: auch in Deutschland können Männer also nach der neuen Gesetzgebung leicht in üble Gefilde kommen - es hängt also nur von der Klagemutigkeit der Frau ab, ob ein Discoflirt in der JVA endet oder im Bett? Dabei ist die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen vor dem Gesetz alte Tradition. War es früher die Ableistung von Wehr-/Zivildienst, die Männern bis zu 2 Jahre ihres Lebens raubte als größt anzunehmende Ungleichheit, so ist wenig bekannt, dass bspw. nur Männer eine Straftat begehen, wenn sie sich als Exhibitionist betätigen. Frauen bleiben beim selben Delikt nach StGB unbehelligt.
Besonders erschreckend fände ich ja eine Entwicklung im Sinne der Autorin, die allen Ernstes vorschlägt:
"Im Zweifel kann man auch einfach fragen: „Hey, ist es ok, wenn ich meinen Arm um dich lege?“ Lieber einmal weniger romantisch sein als einmal zu viel eine Grenze übertreten. Die Gesetzgebung hat das inzwischen verstanden und Anfassen gegen den Willen einer Person zur Sexualstraftat erklärt."
Das ist ja dann wohl der Tod jeder sich anbahnenden Liebelei.
Mein Fazit: ich halte von Frauen ab sofort eine Armlänge Abstand. Immer!
Wollte ich nur mal gesagt haben, bei all den berechtigten Forderungen nach mehr Opferschutz und Durchgreifen bei Gewalt- und Sexualdelikten! Vielleicht reagiere ich gerade über, aber diesen Artikel finde ich extrem Banane...
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Schießt man hier nicht weit über das Ziel hinaus? Gibt es nicht eine fundamentale Änderung unseres Rechtsverständnisses, wenn vom Grundsatz "in dubio pro reo" abgewichen wird, also wenn keine Beweise vorhanden sind, dennoch die Frau vor dem Gesetz höher gestellt wird als der angeklagte Mann??? Für mich ein unfassbarer Vorgang:
"Das heißt noch lange nicht, dass der Angeklagte wegen des Grundsatzes 'Im Zweifel für den Angeklagten' freizusprechen ist", sagt Richter Hertle. "Wenn das Gericht die Schilderungen des Tatopfers überzeugender und nachvollziehbarer findet, dann werden die Richter den Angeklagten verurteilen – wenn für sie eben kein Zweifel besteht. Der Fall in Bautzen hat gezeigt: Es funktioniert. Niemand muss sich gegen seinen Willen anfassen lassen.
Es klingt ganz einfach, ein Telefonanruf, ein Gespräch mit der Polizei, ein Tag bei Gericht."
In Bautzen wurde ein Mann von demselben Richter für vier Monate ins Gefängnis geschickt, weil er einer Frau an den Po gefasst hat.
Taylor Swift hat mit einer nicht 100% beweisbaren Anklage einen Radio-DJ desselben Delikts beschuldigt - und gerade vor Gericht gewonnen. Der DJ ist gebrandmarkt, wurde sofort nach Anklage (nicht nach der Verurteilung!!) entlassen und wird nie mehr einen Job finden.
Aber nicht nur in den USA, wo mit einem guten Anwalt alles möglich ist: auch in Deutschland können Männer also nach der neuen Gesetzgebung leicht in üble Gefilde kommen - es hängt also nur von der Klagemutigkeit der Frau ab, ob ein Discoflirt in der JVA endet oder im Bett? Dabei ist die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen vor dem Gesetz alte Tradition. War es früher die Ableistung von Wehr-/Zivildienst, die Männern bis zu 2 Jahre ihres Lebens raubte als größt anzunehmende Ungleichheit, so ist wenig bekannt, dass bspw. nur Männer eine Straftat begehen, wenn sie sich als Exhibitionist betätigen. Frauen bleiben beim selben Delikt nach StGB unbehelligt.
Besonders erschreckend fände ich ja eine Entwicklung im Sinne der Autorin, die allen Ernstes vorschlägt:
"Im Zweifel kann man auch einfach fragen: „Hey, ist es ok, wenn ich meinen Arm um dich lege?“ Lieber einmal weniger romantisch sein als einmal zu viel eine Grenze übertreten. Die Gesetzgebung hat das inzwischen verstanden und Anfassen gegen den Willen einer Person zur Sexualstraftat erklärt."
Das ist ja dann wohl der Tod jeder sich anbahnenden Liebelei.
Mein Fazit: ich halte von Frauen ab sofort eine Armlänge Abstand. Immer!
Wollte ich nur mal gesagt haben, bei all den berechtigten Forderungen nach mehr Opferschutz und Durchgreifen bei Gewalt- und Sexualdelikten! Vielleicht reagiere ich gerade über, aber diesen Artikel finde ich extrem Banane...
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