
Benutzer54769 (40)
Verbringt hier viel Zeit
- #1
Hallo liebe Foris,
ich habe eine Frage zum BAföG, bei der mir vielleicht jemand seine Erfahrung berichten kann. (Ich hoffe dass das nicht schon Rechtsberatung ist. Falls ja - bitte schließen)
Ich bin Student an einer Universität A, an der ich seit einem halben Jahr im Masterstudium bin. Gleichzeitig bin ich weiterhin Hilfskraft an meiner alten Universität B, an der ich meinen BA gemacht habe. Diese Hilfskraftstelle läuft über 10h die Woche und noch bis Juni (von einer Verlängerung gehe ich aus).
Jetzt habe ich an der neuen Universität ein Angebot über eine Hilfskraftstelle von 6h erhalten (die thematisch top ist). Ein Anruf bei meiner alten Uni hat mir zumindest bestätigt, dass zwei Verträge nebenher -bis 19h- gehen. Ich kann von dieser Seite aus das Angebot annehmen.
Jetzt das Problem (zu der ich meine BAföG-Ansprechpartnerin noch anrufe - leider mit sehr sehr schlechten Sprechzeiten - und leider eilt das Thema, weil wohl dringend jemand gesucht wird): Ich bekomme seit Januar BAföG. Durch meine Täigkeit als Hiwi liege ich minimal unter der Höchstgrenze von 400 Euro. Der Antrag ist ohne Abzüge hauchdünn durchgelaufen und ich bekomme brav monatlich BAföG. Dieser Anspruch läuft noch bis September.
Was passiert jetzt A) mit meinem laufenden BAföG-Anspruch, wenn ich dann ab, sagen wir Juni, beide Verträge laufen hätte und ich somit insgesamt für den gesamten Bewillungszeitraum über durchschnittlich 400 Euro komme? Dass ich das nachmelden muss ist mir klar - nur ich habe noch nicht verstanden, ob bzw. in welcher Form mein BAföG-Anspruch gemindert werden kann. Auf eine mögliche Rückzahlung im vierstelligen Bereich bin ich ohne weiteres nicht vorbereitet, wenn ich am Ende über diesen 400 Euro im Durchschnitt liege.
B) Das gleiche gilft für den neuen Antrag ab Oktober. Was ist der Regelfall, wenn man einen Antrag mit durchschnittlich über 400 Euro Einkommen einreicht? Wird der BAföG-Satz prozentual gemindert oder gibts vielleicht auch nichts mehr?
Wenn ich am Ende mit mehr Arbeit und etwas weniger BAföG auf einen ähnliches Budget wie jetzt kommen könnte, wäre ich glücklich. Wenn ich aber für mehr Arbeit am Ende 200 Euro weniger in der Tasche hätte, wäre das schlecht. Ich lebe leider in einer teuren Stadt und kann mir erst seit Januar, seit BAföG-Beginn, auch Dinge wie Bücher etc. ohne schlechtes Gewissen leisten. Und auf meine Eltern als Unterstützung will ich nicht mehr zurückgreifen. Daher ist eine Budget-Senkung bei mehr Arbeit nur geringfügig wünschenswert/möglich.
Vielleicht verdient ja jemand hier über diesen Durchschnitt und stellt BAföG-Anträge
Danke für die Hilfe!
Eimer...
ich habe eine Frage zum BAföG, bei der mir vielleicht jemand seine Erfahrung berichten kann. (Ich hoffe dass das nicht schon Rechtsberatung ist. Falls ja - bitte schließen)
Ich bin Student an einer Universität A, an der ich seit einem halben Jahr im Masterstudium bin. Gleichzeitig bin ich weiterhin Hilfskraft an meiner alten Universität B, an der ich meinen BA gemacht habe. Diese Hilfskraftstelle läuft über 10h die Woche und noch bis Juni (von einer Verlängerung gehe ich aus).
Jetzt habe ich an der neuen Universität ein Angebot über eine Hilfskraftstelle von 6h erhalten (die thematisch top ist). Ein Anruf bei meiner alten Uni hat mir zumindest bestätigt, dass zwei Verträge nebenher -bis 19h- gehen. Ich kann von dieser Seite aus das Angebot annehmen.
Jetzt das Problem (zu der ich meine BAföG-Ansprechpartnerin noch anrufe - leider mit sehr sehr schlechten Sprechzeiten - und leider eilt das Thema, weil wohl dringend jemand gesucht wird): Ich bekomme seit Januar BAföG. Durch meine Täigkeit als Hiwi liege ich minimal unter der Höchstgrenze von 400 Euro. Der Antrag ist ohne Abzüge hauchdünn durchgelaufen und ich bekomme brav monatlich BAföG. Dieser Anspruch läuft noch bis September.
Was passiert jetzt A) mit meinem laufenden BAföG-Anspruch, wenn ich dann ab, sagen wir Juni, beide Verträge laufen hätte und ich somit insgesamt für den gesamten Bewillungszeitraum über durchschnittlich 400 Euro komme? Dass ich das nachmelden muss ist mir klar - nur ich habe noch nicht verstanden, ob bzw. in welcher Form mein BAföG-Anspruch gemindert werden kann. Auf eine mögliche Rückzahlung im vierstelligen Bereich bin ich ohne weiteres nicht vorbereitet, wenn ich am Ende über diesen 400 Euro im Durchschnitt liege.
B) Das gleiche gilft für den neuen Antrag ab Oktober. Was ist der Regelfall, wenn man einen Antrag mit durchschnittlich über 400 Euro Einkommen einreicht? Wird der BAföG-Satz prozentual gemindert oder gibts vielleicht auch nichts mehr?
Wenn ich am Ende mit mehr Arbeit und etwas weniger BAföG auf einen ähnliches Budget wie jetzt kommen könnte, wäre ich glücklich. Wenn ich aber für mehr Arbeit am Ende 200 Euro weniger in der Tasche hätte, wäre das schlecht. Ich lebe leider in einer teuren Stadt und kann mir erst seit Januar, seit BAföG-Beginn, auch Dinge wie Bücher etc. ohne schlechtes Gewissen leisten. Und auf meine Eltern als Unterstützung will ich nicht mehr zurückgreifen. Daher ist eine Budget-Senkung bei mehr Arbeit nur geringfügig wünschenswert/möglich.
Vielleicht verdient ja jemand hier über diesen Durchschnitt und stellt BAföG-Anträge
Eimer...