Düsseldorfer Tabelle

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Benutzer190278  (38) Öfter im Forum
  • #1
Hier mal eine etwas allgemeine Fragen.
Kennt sich jemand mit der Düsseldorfer Tabelle aus??
 
fox79
Benutzer204515  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Die Tabelle ist nicht schwierig, das Rechnen bis zu dem Betrag von dem der Unterhalt errechnet wird ist da schon komplexer. Da es da dann schnell um einiges geht, frag einen Anwalt für Familienrecht, die haben entsprechende Software und das nötige Wissen.
 
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Benutzer190278  (38) Öfter im Forum
  • Themenstarter
  • #3
Die Tabelle ist nicht schwierig, das Rechnen bis zu dem Betrag von dem der Unterhalt errechnet wird ist da schon komplexer. Da es da dann schnell um einiges geht, frag einen Anwalt für Familienrecht, die haben entsprechende Software und das nötige Wissen.
Ja da gebe ich dir Recht.. eig ist die Tabelle sehr einfach, aber ich habe das Problem, dass ich durch Schichtarbeit zwischen zwei Spalten hin und her springe
 
fox79
Benutzer204515  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
bilde einen Jahresdurchschnitt und schau wo d dann landest.
 
Tiffi36
Benutzer223478  (37) Ist noch neu hier
  • #5
Ja da gebe ich dir Recht.. eig ist die Tabelle sehr einfach, aber ich habe das Problem, dass ich durch Schichtarbeit zwischen zwei Spalten hin und her springe
Wie wird der Unterhalt gezahlt?
Wenn du keinen Unterhaltsvorschuss bekommst und die Mutter den Unterhalt mit dir abgesprochen hat kannst du von einem Festen Betrag ausgehen.
Lässt die Mutter den gezahlten Unterhalt prüfen wirst du aufgefordert eine Steuererklärung zu machen und nach deinem Jares einkommen und eventuellen Rückzahlungen wird der Unterhalt neu geprüft.
Bekommt die Mutter Unterhaltsvorschuss erwartet das Jugendamt eine Steuererklärung und prüft, was du zahlen musst.
 
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Benutzer190278  (38) Öfter im Forum
  • Themenstarter
  • #6
Wie wird der Unterhalt gezahlt?
Wenn du keinen Unterhaltsvorschuss bekommst und die Mutter den Unterhalt mit dir abgesprochen hat kannst du von einem Festen Betrag ausgehen.
Lässt die Mutter den gezahlten Unterhalt prüfen wirst du aufgefordert eine Steuererklärung zu machen und nach deinem Jares einkommen und eventuellen Rückzahlungen wird der Unterhalt neu geprüft.
Bekommt die Mutter Unterhaltsvorschuss erwartet das Jugendamt eine Steuererklärung und prüft, was du zahlen musst.
Danke..
Unterhaltsvorschuss würde es wahrscheinlich nicht geben, weil ich vollzeit arbeite.
Falls kein fester Betrag ausgemacht wird wird es jährlich auf Basis der Steuererklärung berechnet, wenn ich es zusammenfassen kann
 
Tiffi36
Benutzer223478  (37) Ist noch neu hier
  • #7
Falls kein fester Betrag ausgemacht wird wird es jährlich auf Basis der Steuererklärung berechnet, wenn ich es zusammenfassen kann
Trennt ihr euch im guten und trefft die Vereinbarungen ohne Anwalt oder Jugendamt muss sie den Unterhaltsanspruch nach gesetz nicht geltend machen. Ich kenne Paare, da bleibt die Partei, bei der das Kind bleibt weiter im Eigentumshaus wohnen und der ex Partner zahlt den Kredit weiter ab, anstelle von Unterhalt.
Sowas aber immer schriftlich festhalten, nicht das es heißt, du hättest dich gedrückt.

Fordert sie einen Regulären unterhalt nach gesetzlichen Vorgaben ein oder ihr einigt euch so auf die reguläre summe wird dein Monatseinkommen vorläufig zur Berechnung genommen und am Jahresende wird nachgerechnet.
 
fox79
Benutzer204515  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #8
Unterhaltsvorschuss würde es wahrscheinlich nicht geben, weil ich vollzeit arbeite.
Der Unterhaltsvorschuss ist nicht für dich, sondern für die Kinder. Den solltest du bekommen, wenn dein Ex keinen Unterhalt für die Kinder bezahlt.

Du bist erwachsen, die Kinder sind über 3 Jahre, Betreuungsunterhalt entfällt und Ehegattenunterhalt scheidet wahrscheinlich aus.
 
Diania
Benutzer186405  (53) Sehr bekannt hier
  • #9
fox79
Benutzer204515  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Ja, aber er soll ja Unterhalt für die Kinder bezahlen.

Soweit ich das verstanden habe ist er einkommenslos also wird das Jugendamt einspringen und es sich, falls möglich, später von ihm zurückholen.
 
Diania
Benutzer186405  (53) Sehr bekannt hier
  • #11
Ja, aber er soll ja Unterhalt für die Kinder bezahlen.

Soweit ich das verstanden habe ist er einkommenslos also wird das Jugendamt einspringen und es sich, falls möglich, später von ihm zurückholen.

Wie das?
👇

aber ich habe das Problem, dass ich durch Schichtarbeit zwischen zwei Spalten hin und her springe


Vom Alter der Kinder habe ich auch nichts gelesen btw.
 
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Benutzer190278  (38) Öfter im Forum
  • Themenstarter
  • #12
Die große wird 4 und die kleine ist 1,5jahre alt
 
fox79
Benutzer204515  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #13
Sind da 2 Themen irgendwie zusammengerutscht?

Für Kinder muss Unterhalt gezahlt werden. Kann der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben den Unterhalt nicht zahlen, tritt das Jugendamt ein und Zahlt einen Vorschuss.

Für Kinder unter 3 Jahren kommt auch noch ein Betreuungsunterhalt für den betreuenden Elternteil in Betracht, aber hier gibt es nichts vom Amt.

Falls du nicht genau weißt in welcher Spalte der Düsseldorfer Tabelle nachschauen musst, frag im Zweifelsfall einen Anwalt, das sind Graubereiche...
 
Schweinebacke
Benutzer78484  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #14
frag im Zweifelsfall einen Anwalt, das sind Graubereiche...
Und das ist hier wohl auch der beste Rat, bitte keine Rechtsberatung.

Gerade bei so einer komplexen und im Zweifelsfall kostspieligen Sache ist immer ein Anwalt empfohlen, auch wenn man sich gütlich einigen will.
 
housedrache
Benutzer192233  (50) Öfter im Forum
  • #15
Viele Anwaltskanzleien, die Familienrecht machen, bieten eine Beratung an, die ist zwar kostenpflichtig (+/- 100 Euro), aber danach weißt du exakt, was wem rechtlich zusteht, wie du am klügsten vorgehst etc. Ich habe das vor ein paar Jahren zusammen mit meiner Schwester, die sich trennen wollte, gemacht (und sie ist sogar selbst Juristin, allerdings nicht für Familienrecht).
 
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fox79
Benutzer204515  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #16
Und das ist hier wohl auch der beste Rat, bitte keine Rechtsberatung.
Das soll nur dahingehend beraten was man so bei der Rechtsberatung mal ansprechen sollte.

Unterhaltsfragen sollten immer einem Anwalt besprochen werden.
 
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