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Benutzer183010 (29)
Sorgt für Gesprächsstoff
- #1
Das aktuelle Schutzalter liegt ja bei 14. Falls die andere Person über 21 ist und die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutz, ist die Grenze bei 16.
Findet ihr die gesetzliche Regelung ok, so wie sie ist?
Findet ihr die gesetzliche Regelung ok, so wie sie ist?