
Benutzer2160 (47)
Beastialische Beiträge
- #1
ich hab eine frage an euch:
im märz hab ich eine rechnung bezahlt (zugegebener maßen sehr spät, erst nach der zweiten mahnung - irgendwie is die immer durchgerutscht)
im juni kam dann ein mahnbescheid, gegen den ich natürlich fristgerecht (mit rückschein) widerspruch eingelegt habe
daraufhin schrieb die anwältin uns an, ich soll doch mal mitteilen, warum ich widerspruch eingelegt habe
im gespräch mit dem gehilfen sagte dieser nun, dass zwar die hauptforderung im märz eingegangen is, jedoch die gebühren der inkassofirma noch offen sind
äähh inkasso??
kann ja jeder sagen...
ich hab nix vom inkasso bekommen...
ich soll jetz also noch inkassogebühren und die gerichtskosten für den mahnbescheid bezahlen.. is das rechtens?
1. wie gesagt, vom inkasso hab ich nix bekommen, sonst hätt ich es ja dorthin bezahlt
2. wie kann im mahnbescheid, der 3 monate später eingereicht wird, denn noch die hauptforderung angemahnt werden, wenn die schon längst bezahlt is? dürften sie denn dann wenn überhaupt nich nur die inkassogebühren dort aufführen?
3. kann man inkassogebühren so einklagen, wie die das vorhaben?
4. muss ich die inkassogebühren überhaupt bezahlen, da ich nie eine 'rechnung' von denen bekommen habe?
so.. weiß das jemand?
im märz hab ich eine rechnung bezahlt (zugegebener maßen sehr spät, erst nach der zweiten mahnung - irgendwie is die immer durchgerutscht)
im juni kam dann ein mahnbescheid, gegen den ich natürlich fristgerecht (mit rückschein) widerspruch eingelegt habe
daraufhin schrieb die anwältin uns an, ich soll doch mal mitteilen, warum ich widerspruch eingelegt habe
im gespräch mit dem gehilfen sagte dieser nun, dass zwar die hauptforderung im märz eingegangen is, jedoch die gebühren der inkassofirma noch offen sind
äähh inkasso??
kann ja jeder sagen...
ich hab nix vom inkasso bekommen...
ich soll jetz also noch inkassogebühren und die gerichtskosten für den mahnbescheid bezahlen.. is das rechtens?
1. wie gesagt, vom inkasso hab ich nix bekommen, sonst hätt ich es ja dorthin bezahlt
2. wie kann im mahnbescheid, der 3 monate später eingereicht wird, denn noch die hauptforderung angemahnt werden, wenn die schon längst bezahlt is? dürften sie denn dann wenn überhaupt nich nur die inkassogebühren dort aufführen?
3. kann man inkassogebühren so einklagen, wie die das vorhaben?
4. muss ich die inkassogebühren überhaupt bezahlen, da ich nie eine 'rechnung' von denen bekommen habe?
so.. weiß das jemand?