
Benutzer107106
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Das wäre für mich persönlich wohl auch die gescheiteste Variante. So wäre alles klar geregelt.Mein Gedanke ist: Gib dem Jungen die 200.000. Meine Eltern überschreiben das Haus auf mich, sie bekommen lebenslanges Wohnrecht. Ist das total dämlich gedacht?
Nein, absolut korrekt gedacht. Ich würde mal mit dem Bruder reden, ob er damit einverstanden ist und die Eltern auch. Und dann eine amtliche Schätzung machen lassen. Dann wisst ihr den genauen Betrag.Mein Gedanke ist: Gib dem Jungen die 200.000. Meine Eltern überschreiben das Haus auf mich, sie bekommen lebenslanges Wohnrecht. Ist das total dämlich gedacht?
Darüber würd ich mir keine Sorgen machen. Tendenziell steigen die Preise nur.... auch wenn es mal einen Taucher gibt, so ist die Entwicklung über 20 oder 30 Jahre überall stiegend.Wie das in einigen Jahren aussieht, kann natürlich Niemand sagen, aber zum aktuellen Stand würde ich es wohl eher nicht tun.
naja, "amtlich" ist nur ne Zahl. Der wahre Wert einer Immobilie orientiert sich daran, was der Markt bereit ist zu zahlen, das kann viel weniger oder viel mehr sein.Und dann eine amtliche Schätzung machen lassen
Die Ueberlegung find ich immer bedenklich. Willst Du echt, dass Deine Eltern die absolute Minimum Versorgung erhalten, weil sie keine finanziellen Rücklagen haben? Warum spart man den fürs Alter, wenn man es nicht nutzen will?dass einer ins Pflegeheim muss, kannst Du locker 3000 pro Monat abdrücken.
Also ich weiß ja nicht, wie das bei Euch so ist, aber hier zahlt man momentan für ein Gebäude mehr als das Doppelte, als noch vor 1-2 Jahren. Teilweise wird für regelrechte "Bruchbuden" ein Heidengeld verlangt.Darüber würd ich mir keine Sorgen machen. Tendenziell steigen die Preise nur.... auch wenn es mal einen Taucher gibt, so ist die Entwicklung über 20 oder 30 Jahre überall stiegend.
Dann ist es ja gut. Wenn ein Pflegeheim auch ohne Soz.amt finanzierbar ist für deine Eltern, passt es ja. Man muss halt mit monatlich gut 3000 rechnen, nach Abzug vom Zuschuss der Pflegeversicherung versteht sich. Ein Heim kostet knapp 5000 pro Monat - zumindest hier in der Gegend.Meine Eltern haben eine sehr gute Rente/Pension (beide studierte Beamte/ÖD) und sind zusätzlich gut versichert. Darüber muss ich mir finanziell (!) zum Glück nicht zu große Gedanken machen.
Bei solchen Dingen sind meine Eltern zum Glück gut abgesichert.Dann ist es ja gut. Wenn ein Pflegeheim auch ohne Soz.amt finanzierbar ist für deine Eltern, passt es ja. Man muss halt mit monatlich gut 3000 rechnen, nach Abzug vom Zuschuss der Pflegeversicherung versteht sich. Ein Heim kostet knapp 5000 pro Monat - zumindest hier in der Gegend.
Ich wollte nur warnen und damit sagen, dass das Soz.amt auch die Immo kassiert, wenn es nötig ist. Darum besser keine (mehr) haben.
Ich wollte nur warnen und damit sagen, dass das Soz.amt auch die Immo kassiert, wenn es nötig ist.
Das ist jedenfalls die Lösung, in der sich am wenigsten Fallen verbergen: Dass Deine Eltern das Haus an Dich überschreiben und Du anschließend Deinem Bruder den halben Verkehrswert des Hauses (evt. abzüglich einer Pauschalsumme für das lebenslängliche Wohnrecht Deiner Eltern) ausbezahlst. Zudem hat sie den Vorteil, dass alle Beteiligten jetzt (bzw. zeitnahe) das bekommen, was ihr unmittelbarer Bedarf ist: Ihr den für Euch wichtigen Hausanteil, Dein Bruder eine Summe, mit der er zumindest einen beträchtlichen Teil einer Wohnung oder eines Hauses abbezahlen kann (wenn er will).Das Haus ist abbezahlt und wird etwa einen Wert von 400.000€ haben, allerdings müsste der Umbau jetzt eben noch zusätzlich bezahlt werden.
Mein Gedanke ist: Gib dem Jungen die 200.000. Meine Eltern überschreiben das Haus auf mich, sie bekommen lebenslanges Wohnrecht.
Finde ich aber auch schwierig.Können deine Eltern nicht einfach in ihrem Testament festhalten, dass das Haus an dich gehen und du deinen Bruder ausbezahlen sollst? Warum muss es schon zu ihren Lebzeiten übertragen werden?
Naja, zu Lebzeiten der Eltern kommen viele Geschwister ungleich davon. Bei uns war es ähnlich, eine Tante hat ihr Leben lang mietfrei in einem Haus der Eltern gewohnt, eine andere hat in einem Mehrparteienhaus, das auch den Eltern gehörte, Miete gezahlt. Wenn ein Kind wieder bei seinen Eltern einzieht, muss nicht unbedingt das Geschwister das auch tun oder als "Ausgleich" Geld bekommen. Umgekehrt kann man es ihm auch nicht verbieten, das auch zu wollen. Daher finde ich das "ihn unbedingt aus dem Haus raushalten wollen" ein bisschen gemein.Dann hat sie aber solange einen "Vorteil" durch die Wohnverhältnisse, ihr Bruder bekommt das Geld aber erst, wenn er schon kein Haus mehr braucht.
Ich bin eben kein Fan von zu Lebzeiten ausgezahltem/verteilten Erbe. Erbe ist für nach dem Todesfall. Alles, was zu Lebzeiten gemacht wird, kann dann Jahrzehnte später beim Erbfall angeführt werden, als: da wurde ich unfair behandelt. Zum Beispiel: Was ist, wenn das Haus bis zum Tod von Lulus Eltern einen viel höheren Wert hat? Dann fühlt sich der Bruder mit den 200.000, die er jetzt bekommen würde, übervorteilt.Testamente kann man ändern. Testamente kann man anfechten. Wer zahlt den Umbau? Wer sichert ihr zu, dass sie mit ihrer Familie dort wohnen bleiben kann? Null Sicherheit für die TS. Aber das muss jeder selbst wissen. I
Müssen muß man gar nichts. Aber je nach zeitlichem Abstand ist es eben so, daß übertragenes Eigentum unterschiedlich gehandhabt wird, so daß man ggf. einfach nicht sagen kann "das ist schon abschließend geregelt".Warum muss es schon zu ihren Lebzeiten übertragen werden?
Dazu braucht man keinen Erbfall und kein zu verteilendes Erbe. Es ist auch keineswegs garantiert, daß man sich später einig wird.Erbe ist für nach dem Todesfall. Alles, was zu Lebzeiten gemacht wird, kann dann Jahrzehnte später beim Erbfall angeführt werden, als: da wurde ich unfair behandelt.
Genau das würde ich aus eigener Erfahrung nicht machen. Habe ich bei den Schwiegereltern erlebt - das gemeinsame Testament war, dass der eine Bruder dort leben soll und er den anderen später auszahlen soll. Dabei soll der eine dem anderen aber nicht "Den Hals zudrehen". Ende vom Lied: Da keiner der Brüder den anderen auszahlen kann und beide zusammen dort nicht leben wollen, wurde das Haus nun verkauft und beide wohnen woanders, die Oma ist im Heim. Ich denke nicht, dass das die Lösung ist, dieKönnen deine Eltern nicht einfach in ihrem Testament festhalten, dass das Haus an dich gehen und du deinen Bruder ausbezahlen sollst? Warum muss es schon zu ihren Lebzeiten übertragen werden?
Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein,Da keiner der Brüder den anderen auszahlen kann
Darum geht's nicht. Dein Vorschlag war ja, das aufzuschieben - und davon kann ich nur dringend abraten. Kein Mensch weiß, wie die zwischenmenschliche, gesundheitliche und finanzielle Situation ist, wenn der Erbfall eintritt oder unmittelbar bevorsteht.Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein,LULU1234 will ihn ja sozusagen "auszahlen" nur vor eintreten des Erbfalls.
So ist es. Vor allem ist das der Ausweg, wenn der Bruder sich schlicht jeder Beschäftigung mit dem Thema verweigert, was auch denkbar ist.Jetzt hat man halt auch noch die Möglichkeit, sowas ggf. ohne Einverständnis des Bruders durchzudrücken, wennLULU1234
LULU1234 und Eltern sich da einig sind. Im Erbfall wird das schwierig…
Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein,LULU1234 will ihn ja sozusagen "auszahlen" nur vor eintreten des Erbfalls.
Also, "solch" ist die Situation nicht, weil da gerade keiner einzieht.Wie habt ihr das mit euren Geschwistern in solch einer Situation geregelt?