Haus der Eltern übernehmen: Was tun mit Bruder?

LULU1234
Benutzer107106  Planet-Liebe ist Startseite
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  • #1
Xx
 
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Roja
Benutzer183300  (55) Öfter im Forum
  • #2
Mein Gedanke ist: Gib dem Jungen die 200.000. Meine Eltern überschreiben das Haus auf mich, sie bekommen lebenslanges Wohnrecht. Ist das total dämlich gedacht?
Das wäre für mich persönlich wohl auch die gescheiteste Variante. So wäre alles klar geregelt.
Gutachter einholen und dann mit Eltern und Bruder einig werden. Wobei es letztendlich die Entscheidung Deiner Eltern ist, was sie mit dem Haus machen.

Zu bedenken wäre aber m.M.n. dass die Preise für Eigentum momentan wirklich absolut überirdisch sind. Wie das in einigen Jahren aussieht, kann natürlich Niemand sagen, aber zum aktuellen Stand würde ich es wohl eher nicht tun.
 
Sun-Fun
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  • #3
Mein Gedanke ist: Gib dem Jungen die 200.000. Meine Eltern überschreiben das Haus auf mich, sie bekommen lebenslanges Wohnrecht. Ist das total dämlich gedacht?
Nein, absolut korrekt gedacht. Ich würde mal mit dem Bruder reden, ob er damit einverstanden ist und die Eltern auch. Und dann eine amtliche Schätzung machen lassen. Dann wisst ihr den genauen Betrag.
Das Lebenslange Wohnrecht hat übrigens auch einen "Wert" (der festgelegt werden kann) und somit stünde dem Bruder sogar etwas weniger zu (nur so als Diskussionsvorlage).
 
Sun-Fun
Benutzer171320  Beiträge füllen Bücher
  • #4
Wie das in einigen Jahren aussieht, kann natürlich Niemand sagen, aber zum aktuellen Stand würde ich es wohl eher nicht tun.
Darüber würd ich mir keine Sorgen machen. Tendenziell steigen die Preise nur.... auch wenn es mal einen Taucher gibt, so ist die Entwicklung über 20 oder 30 Jahre überall stiegend.
 
G
Benutzer Gast
  • #5
Hallo,
das ist nicht so einfach ein Haus "zu überschreiben" und das gerecht zu machen.

Würden deine Eltern das Haus verkaufen, würden sie 400.000 Euro bekommen. Würden sie dir dies "schenken", dann musst du Schenkungssteuer bezahlen. Aber dir und deinem Bruder könnte man 50% jeweils geben.

Wenn Sie dir aber das Haus überschreiben, wird ein viel niedrigerer Steuersatz angesetzt als wie wenn man Bargeld verschenken würde bzw. die Freibeträge sind viel höher bei Immobilien.
Allerdings hast du dann ein Haus und dein Bruder nicht. "Gerecht" wäre, du beleihst das Haus bei der Bank und zahlst deinen Bruder aus, wenn er nichts mehr mit der Immobilie zu tun haben möchte. Oder das Haus wird beiden überschrieben und du zahlst anteilig Miete.
Insgesamt ist es aber schwierig. Was ist der korrekte Verkehrswert? Wer schätzt diesen? Ist er zu hoch, zahlst du drauf, ist er zu niedrig, verschenkst du Geld.
Bei Geld hört leider oft die Familie auf, ich würde sowas mit einem unabhängigen Steuerberater klären und beraten lassen.
 
G
Benutzer Gast
  • #6
Und dann eine amtliche Schätzung machen lassen
naja, "amtlich" ist nur ne Zahl. Der wahre Wert einer Immobilie orientiert sich daran, was der Markt bereit ist zu zahlen, das kann viel weniger oder viel mehr sein.
 
K
Benutzer187255  (53) dauerhaft gesperrt
  • #7
Das überschreiben ist sowieso besser. Du musst auch damit rechnen, dass deine Eltern Pflegefälle werden könnten, oder halt ein Elternteil . Im Falle, dass einer ins Pflegeheim muss, kannst Du locker 3000 pro Monat abdrücken. Dann geht das Sozialamt (selbstverständlich erst nach Antragstellung und nachdem Du alles Vermögen verbraten hast) auch an eine Immobilie ran, auch wenn ein Elternteil noch dort wohnt. Da gibt eine sogenannte Angemessenheitsgrenze, sprich, eine Wohnung, die zu groß ist, kann verkauft und für die Pflegeaufwendungen herangezogen werden. Der eine Elternteil müsste dann in was kleineres ziehen.
Das Sozialamt kann bis zu 10 Jahren rückwärts Schenkungen oder. Immobilien zurückverlangen. Dann besser rechtzeitig, an die nächste Generation übergeben. Denn die wird erst dann zur Zahlung herangezogen, wenn das Jahreseinkommen 100.000 übersteigt.
Also denke auch in diese Richtung.
 
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Sun-Fun
Benutzer171320  Beiträge füllen Bücher
  • #8
dass einer ins Pflegeheim muss, kannst Du locker 3000 pro Monat abdrücken.
Die Ueberlegung find ich immer bedenklich. Willst Du echt, dass Deine Eltern die absolute Minimum Versorgung erhalten, weil sie keine finanziellen Rücklagen haben? Warum spart man den fürs Alter, wenn man es nicht nutzen will?
 
K
Benutzer187255  (53) dauerhaft gesperrt
  • #9
hä, wieso Minium-Versorgung ?

Man kann klar fürs Alter sparen. Wenn man gesund bleibt , ist da auch gut. Aber wehe du wirst ein Pflegefall, der nur stationär gepflegt werden kann, dann ist alles weg, sofern man das nicht von Rente oder sonstwas locker zahlen kann.
 
LULU1234
Benutzer107106  Planet-Liebe ist Startseite
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  • Themenstarter
  • #10
Meine Eltern haben eine sehr gute Rente/Pension (beide studierte Beamte/ÖD) und sind zusätzlich gut versichert. Darüber muss ich mir finanziell (!) zum Glück nicht zu große Gedanken machen.
 
Roja
Benutzer183300  (55) Öfter im Forum
  • #11
Darüber würd ich mir keine Sorgen machen. Tendenziell steigen die Preise nur.... auch wenn es mal einen Taucher gibt, so ist die Entwicklung über 20 oder 30 Jahre überall stiegend.
Also ich weiß ja nicht, wie das bei Euch so ist, aber hier zahlt man momentan für ein Gebäude mehr als das Doppelte, als noch vor 1-2 Jahren. Teilweise wird für regelrechte "Bruchbuden" ein Heidengeld verlangt.
Klar, Eigentum gewinnt so gut wie immer an Wert. Aber die momentane Entwicklung ist schon etwas ungewöhnlich, meine ich.
 
K
Benutzer187255  (53) dauerhaft gesperrt
  • #12
Meine Eltern haben eine sehr gute Rente/Pension (beide studierte Beamte/ÖD) und sind zusätzlich gut versichert. Darüber muss ich mir finanziell (!) zum Glück nicht zu große Gedanken machen.
Dann ist es ja gut. Wenn ein Pflegeheim auch ohne Soz.amt finanzierbar ist für deine Eltern, passt es ja. Man muss halt mit monatlich gut 3000 rechnen, nach Abzug vom Zuschuss der Pflegeversicherung versteht sich. Ein Heim kostet knapp 5000 pro Monat - zumindest hier in der Gegend.
Ich wollte nur warnen und damit sagen, dass das Soz.amt auch die Immo kassiert, wenn es nötig ist. Darum besser rechtzeitig keine (mehr) haben.
 
LULU1234
Benutzer107106  Planet-Liebe ist Startseite
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  • #13
Dann ist es ja gut. Wenn ein Pflegeheim auch ohne Soz.amt finanzierbar ist für deine Eltern, passt es ja. Man muss halt mit monatlich gut 3000 rechnen, nach Abzug vom Zuschuss der Pflegeversicherung versteht sich. Ein Heim kostet knapp 5000 pro Monat - zumindest hier in der Gegend.
Ich wollte nur warnen und damit sagen, dass das Soz.amt auch die Immo kassiert, wenn es nötig ist. Darum besser keine (mehr) haben.
Bei solchen Dingen sind meine Eltern zum Glück gut abgesichert.
 
Dark84
Benutzer94422  Meistens hier zu finden
  • #14
Vielleicht etwas abstrus, aber die 200 m² kann man sicherlich in drei Wohnungen aufteilen. Das Haus, in dem ich wohne, hat 167 m². 80 m² haben meine Vermieter bewohnt (KG / EG), die 37 m² Einliegerwohnung mein Nachbar und ich meine 50 m².

Das Ganze umwandeln in eine Wohnungseigentümergemeinschaft. So kannst du einzelne Wohnungen verkaufen/verschenken. Du eine, dein Bruder eine und deine Eltern eine. Dann sind auch die Beträge der einzelnen Wohnungen viel geringer und in erster Linie fällt dann keine Schenkungssteuer an.
 
Y
Benutzer174969  (32) Sehr bekannt hier
  • #15
Ich wollte nur warnen und damit sagen, dass das Soz.amt auch die Immo kassiert, wenn es nötig ist.
Off-Topic:
Das wurde mit 2020/2021 geändert. Generell für Elternunterhalt bzw. aufkommen für Pflegschaft gibt es seitdem ein neues Gesetz. Daher kannst du das pauschal so nicht sagen.
 
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W
Benutzer25243  Verbringt hier viel Zeit
  • #22
Ich finde es richtig, sich jetzt Gedanken um eine dauerhafte Lösung zu machen. Aber man kann dabei vereinbaren, wer was zahlt/bekommt und wann. Grundlage aller Überlegungen wäre für mich eine amtliche Schätzung. Dann weiß jeder, welchen Wert das Haus derzeit hat und ob die Schenkungssumme unterhalb der Freibeträge bleibt. Man kann das Haus dann zum Beispiel auch gemeinsam besitzen. Und ihr könnt die Renovierungskosten je nach Anteil beide oder alle steuerlich geltend machen. Und Du könntest vereinbaren, dass du deinem Bruder Miete bezahlst und damit beginnst, ihn auszuzahlen, und beim Tod der Eltern, also dem eigentlichen Erbfall, wird neu geschätzt und dann geteilt, was noch zu teilen ist. Das könnte für dich tragbarer sein, denn dann kannst du die frei gewordene Wohnung vermieten. Wenn du ihm jetzt die Hälfte gibst und den Umbau bezahlst, hat er den Vorteil der derzeitigen Preise und du das Risiko der Preisentwicklung. Auch mit den Eltern würde ich eine Lösung suchen, bei der du die Kosten für die Erhaltung beim Finanzamt geltend machen kannst. Für sie ist die Absetzbarkeit wahrscheinlich nicht interessant, für dich aber schon.
 
Feuersalamander
Benutzer187129  Sorgt für Gesprächsstoff
  • #27
Das Haus ist abbezahlt und wird etwa einen Wert von 400.000€ haben, allerdings müsste der Umbau jetzt eben noch zusätzlich bezahlt werden.
Mein Gedanke ist: Gib dem Jungen die 200.000. Meine Eltern überschreiben das Haus auf mich, sie bekommen lebenslanges Wohnrecht.
Das ist jedenfalls die Lösung, in der sich am wenigsten Fallen verbergen: Dass Deine Eltern das Haus an Dich überschreiben und Du anschließend Deinem Bruder den halben Verkehrswert des Hauses (evt. abzüglich einer Pauschalsumme für das lebenslängliche Wohnrecht Deiner Eltern) ausbezahlst. Zudem hat sie den Vorteil, dass alle Beteiligten jetzt (bzw. zeitnahe) das bekommen, was ihr unmittelbarer Bedarf ist: Ihr den für Euch wichtigen Hausanteil, Dein Bruder eine Summe, mit der er zumindest einen beträchtlichen Teil einer Wohnung oder eines Hauses abbezahlen kann (wenn er will).

Lese ich das richtig zwischen den Zeilen, dass Dein Verhältnis zu Deinem Bruder nicht ganz unbelastet ist?

Dann wäre eine rechtlich hieb- und stichfeste Lösung besonders wichtig. Im obigen Fall hieße das z.B., dass Ihr vor der Überschreibung des Hauses einen Vertrag macht. Auf jeden Fall solltest Du Dich steuerlich und rechtlich (d.h. sowohl von einem Steuerberater wie von einem Anwalt) darüber beraten lassen, was steuerlich die günstigste und rechtlich die sicherste Lösung ist. Kann gut sein, dass dabei zwei verschiedene Lösungsvorschläge herauskommen; dann müsstet Ihr eben entscheiden, was Euch wichtiger ist bzw. welches Risiko ihr bereit seid einzugehen.
 
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Zaniah
Benutzer96053  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #35
Können deine Eltern nicht einfach in ihrem Testament festhalten, dass das Haus an dich gehen und du deinen Bruder ausbezahlen sollst? Warum muss es schon zu ihren Lebzeiten übertragen werden?
Finde ich aber auch schwierig. LULU1234 LULU1234 würde ja gerne jetzt schon dort einziehen und eben nicht erst, wenn ihre Eltern (hoffentlich erst in vielen Jahren) sterben. Dann hat sie aber solange einen "Vorteil" durch die Wohnverhältnisse, ihr Bruder bekommt das Geld aber erst, wenn er schon kein Haus mehr braucht.
 
J4DE
Benutzer168370  Planet-Liebe-Team
  • #36
Dann hat sie aber solange einen "Vorteil" durch die Wohnverhältnisse, ihr Bruder bekommt das Geld aber erst, wenn er schon kein Haus mehr braucht.
Naja, zu Lebzeiten der Eltern kommen viele Geschwister ungleich davon. Bei uns war es ähnlich, eine Tante hat ihr Leben lang mietfrei in einem Haus der Eltern gewohnt, eine andere hat in einem Mehrparteienhaus, das auch den Eltern gehörte, Miete gezahlt. Wenn ein Kind wieder bei seinen Eltern einzieht, muss nicht unbedingt das Geschwister das auch tun oder als "Ausgleich" Geld bekommen. Umgekehrt kann man es ihm auch nicht verbieten, das auch zu wollen. Daher finde ich das "ihn unbedingt aus dem Haus raushalten wollen" ein bisschen gemein.
Testamente kann man ändern. Testamente kann man anfechten. Wer zahlt den Umbau? Wer sichert ihr zu, dass sie mit ihrer Familie dort wohnen bleiben kann? Null Sicherheit für die TS. Aber das muss jeder selbst wissen. I
Ich bin eben kein Fan von zu Lebzeiten ausgezahltem/verteilten Erbe. Erbe ist für nach dem Todesfall. Alles, was zu Lebzeiten gemacht wird, kann dann Jahrzehnte später beim Erbfall angeführt werden, als: da wurde ich unfair behandelt. Zum Beispiel: Was ist, wenn das Haus bis zum Tod von Lulus Eltern einen viel höheren Wert hat? Dann fühlt sich der Bruder mit den 200.000, die er jetzt bekommen würde, übervorteilt.
 
H
Benutzer98820  Sehr bekannt hier
  • #37
Warum muss es schon zu ihren Lebzeiten übertragen werden?
Müssen muß man gar nichts. Aber je nach zeitlichem Abstand ist es eben so, daß übertragenes Eigentum unterschiedlich gehandhabt wird, so daß man ggf. einfach nicht sagen kann "das ist schon abschließend geregelt".
Wahrscheinlich gibt es auch steuerrechtliche Aspekte.

Erbe ist für nach dem Todesfall. Alles, was zu Lebzeiten gemacht wird, kann dann Jahrzehnte später beim Erbfall angeführt werden, als: da wurde ich unfair behandelt.
Dazu braucht man keinen Erbfall und kein zu verteilendes Erbe. Es ist auch keineswegs garantiert, daß man sich später einig wird.
So kann man wenigstens sicher im Haus bleiben und die Eltern sind mit drin in der Sache.

Ich würde niemals eine Erbauseinandersetzung provozieren.
 
H
Benutzer132552  (57) Meistens hier zu finden
  • #38
J4DE J4DE : Deine Haltung kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich habe ja durchaus auch Bedenken geäußert. Dann muss man es aber entweder ganz lassen, oder darauf vertrauen, dass schon alles gut geht. Und wenn das Verhältnis nur ein kleines bisschen getrübt ist, wie es hier zum Bruder der Fall zu sein scheint, würde ich es ganz lassen.
 
LULU1234
Benutzer107106  Planet-Liebe ist Startseite
Redakteur
  • Themenstarter
  • #39
X
 
Zuletzt bearbeitet:
Dreizehn
Benutzer20579  (40) Planet-Liebe ist Startseite
  • #40
Können deine Eltern nicht einfach in ihrem Testament festhalten, dass das Haus an dich gehen und du deinen Bruder ausbezahlen sollst? Warum muss es schon zu ihren Lebzeiten übertragen werden?
Genau das würde ich aus eigener Erfahrung nicht machen. Habe ich bei den Schwiegereltern erlebt - das gemeinsame Testament war, dass der eine Bruder dort leben soll und er den anderen später auszahlen soll. Dabei soll der eine dem anderen aber nicht "Den Hals zudrehen". Ende vom Lied: Da keiner der Brüder den anderen auszahlen kann und beide zusammen dort nicht leben wollen, wurde das Haus nun verkauft und beide wohnen woanders, die Oma ist im Heim. Ich denke nicht, dass das die Lösung ist, die LULU1234 LULU1234 vorschwebt. Davon ab haben Verfügungen zu Lebzeiten einfach große Vorteile, auch finanziell. Aber natürlich auch organisatorisch, wenn jetzt noch alle fit sind. Bei meinen Schwiegereltern war der Nervenkitzel, ob die Oma mit über 90 beim Notar ihre angekündigten Verfügungen nun wirklich auch so unterschreibt, wenn der Tag X gekommen ist - und der Notar die Geschäftsfähigkeit anerkennt - enorm. Das Testament wäre aber noch schlimmer gewesen, wäre sie vorher gestorben, wäre das eine Katastrophe geworden.

Davon ab kann man in Deutschland erbrechtlich nicht so einfach machen, was man möchte, Pflichtteilsansprüche usw. können da schnell ungemütlich werden. Könnte ja auch sein, dass der Bruder vorher stirbt und seine Kinder die Sache dann anders sehen.

LULU1234 LULU1234 Ich denke, es wäre gut, sich für diese Konstellation rechtlichen Rat zu holen. Bei Verträgen über Häuser muss das Ganze ohnehin notariell beurkundet werden, ohne geht es nicht.

Ich würde an deiner Stelle deine präferierte Lösung den betroffenen Parteien vorstellen - erstmal die Eltern fragen, ob sie sich das vorstellen können, dann den Bruder fragen, ob er einverstanden ist, wenn ihr ihn auszahlt. Und wenn alle so ungefähr "okay" sagen, dann würde ich mir eine notarielle/ anwaltliche Beratung holen.
 
J4DE
Benutzer168370  Planet-Liebe-Team
  • #41
H
Benutzer98820  Sehr bekannt hier
  • #42
Ja. Und ob das so im Erbfall geschehen würde, steht in den Sternen. Anders als jetzt, wo man es auch gleich einvernehmlich eintüten kann. Es dürfte deutlich leichter sein, zusammen mit den Eltern den Bruder mit ins Boot zu holen, als später zu zweit sich zu einigen.

Über den Tisch gezogen kann er sich auch so fühlen, aber wenigstens herrscht dann Klarheit und der Bruder kann, wenn er "so seine Momente hat", die am Gartenzaun ausgrummeln.
 
Dreizehn
Benutzer20579  (40) Planet-Liebe ist Startseite
  • #43
Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein, LULU1234 LULU1234 will ihn ja sozusagen "auszahlen" nur vor eintreten des Erbfalls.
Darum geht's nicht. Dein Vorschlag war ja, das aufzuschieben - und davon kann ich nur dringend abraten. Kein Mensch weiß, wie die zwischenmenschliche, gesundheitliche und finanzielle Situation ist, wenn der Erbfall eintritt oder unmittelbar bevorsteht.
 
Schweinebacke
Benutzer78484  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #44
Jetzt hat man halt auch noch die Möglichkeit, sowas ggf. ohne Einverständnis des Bruders durchzudrücken, wenn LULU1234 LULU1234 und Eltern sich da einig sind. Im Erbfall wird das schwierig…
 
celavie
Benutzer58054  (43) Sehr bekannt hier
  • #45
Ich habe nicht alles gelesen. Schreibe dennoch was:

Ordentliche Lösung

Gutachten machen lassen - Verkehrswert:2 = Summe an den Bruder

Schenkung an dich LULU1234 LULU1234 - zzgl. Eintragung eines lebenslangen Wohnrechtes für die Eltern im GB (Frage: an allen Räumen oder nur einer Wohnung? - Achtung, so ein Wohnrecht lässt sich außer durch Verzicht nicht so leicht "löschen", auch nicht, wenn die betreffende Person im Heim lebt etc. - Ein Hausverkauf mit einer dinglichen Belastung / Wohnrecht zu Gunsten einer Person ist recht schwierig bzw. wertmindernd.)

Nun musst du, Lulu, aber das Haus in Stand halten (oder deine Eltern machen das freiwillig - sowas kann man auch vertraglich regeln) und du musst deinen Bruder auszahlen.

Ich war in einer ähnlichen Situation. Haus gehörte schon mir und meiner Schwester (Vater hatte Wohnrecht an allen Räumen eines großen 2 Familienhauses). Eigentlich hätte ich es gern behalten, nur die Auszahlung meiner Schwester und die Renovierungskosten war mir einfach zu teuer. Hätte es auch nicht selbst bewohnen wollen. Daher haben wir das Haus verkauft (Vater hat auf das WR verzichtet.)

Ich würde so eine Sache immer klären und nicht aussitzen. Im Erbfall gibt es dann oft Stress, der Beziehungen zerstört.

Meine Schwester und ich nutzen gerade gemeinsam unser Ferienhaus, dass meiner Mutter gehört. Irgendwann muss auch da eine Lösung her. Ich schiebe das immer mal an, einfach damit Klarheit herrscht. Ich denke, dass es hier darauf hinauslaufen wird, dass mich meine Schwester auszahlt und ich mit ihr eine Lösung finde, dass ich es dennoch ab und zu nutzen kann.

Generell vermeide ich gemeinsames Eigentum (oder Erbengemeinschaften) so gut es geht. Deswegen würde ich auch immer nur selbst, und nicht mit einem Partner, eine Immobilie kaufen bzw. haben. Das ist aber meine persönlich Meinung.

Ich würde hier nicht an Beratung sparen und eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt mit Spezialisierung Erb- und am besten Immobilienrecht aufsuchen. Ich denke da immer, wer mit solchen Summen (Hauskauf, Renovierungskosten ...) hantiert, der sollte mindestens in der Lage sein für die Beratung bezahlen zu können und zu wollen. Das ist jetzt eher generell gemeint. Ich erlebe es oft, dass Immobilien im Wert von 500.000,00 + gekauft werden aber eine vernünftige Beratung inkl. Vertragsgestaltung, die auch mal ein paar tausend Euro kosten kann (wenn Verträge erstellt werden), ist dann immer nicht drin/zu viel. Achtung - ich schweife ab...
 
Zuletzt bearbeitet:
Dreizehn
Benutzer20579  (40) Planet-Liebe ist Startseite
  • #46

Off-Topic:
Bei meinen Schwiegereltern war es z.B. eine ziemliche Bruchbude, die diese für 500 Euro von der Mutter des Schwiegervaters gemietet haben. Dann wurde der Stadtteil zum Szeneviertel und das Teil war knapp eine Million wert. Das konnte 'der Vatti', als er in den 70ern sein Testament mit den Worten 'die Brüder sollen einander nicht den Hals zudrehen, das Haus soll in der Familie bleiben' nicht vorhersehen. Und genau deswegen ist das Elternhaus jetzt weg, da ein Bruder keine 500000 hatte und der andere Bruder nicht aus Liebe zum Elternhaus darauf verzichten konnte, den ungefähren Marktpreis zu verlangen.
 
H
Benutzer98820  Sehr bekannt hier
  • #47
Jetzt hat man halt auch noch die Möglichkeit, sowas ggf. ohne Einverständnis des Bruders durchzudrücken, wenn LULU1234 LULU1234 LULU1234 LULU1234 und Eltern sich da einig sind. Im Erbfall wird das schwierig…
So ist es. Vor allem ist das der Ausweg, wenn der Bruder sich schlicht jeder Beschäftigung mit dem Thema verweigert, was auch denkbar ist.
Im Erbfall wird er zwar gezwungenermaßen damit konfrontiert, aber auch dann muß dabei nichts sinnvolles rauskommen. Also lieber vorher Klarheit schaffen.

Off-Topic:
Ich bin voraussichtlicher Miteigentümer zu Hundertvierundvierzigsteln, weil damals Leute zusammensaßen und ihnen nichts besseres einfiel als Eigentum zu gleichen Teilen. Ich hoffe, ich kann ein paar der Neuntel dazu bringen, die anderen Neuntel bzw. Sechsunddreißigstel an einen Tisch zu holen und das Eigentum vielleicht auf drei Beteiligte zu konzentrieren, bevor die nächste Notarengeneration mit den Wundern der Bruchrechnung beschäftigt werden muß.
 
LULU1234
Benutzer107106  Planet-Liebe ist Startseite
Redakteur
  • Themenstarter
  • #48
Jetzt kann ich ihn auszahlen, weil ich jetzt einen Kredit über die Summe noch abzahlen kann. Ich 20 Jahren kann das eng werden. Dann bin ich ja schon Mitte fünfzig. Und dann brauche ich auch kein Haus mehr. Dann sind meine Kinder erwachsen.
Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein, LULU1234 LULU1234 will ihn ja sozusagen "auszahlen" nur vor eintreten des Erbfalls.
 
H
Benutzer98820  Sehr bekannt hier
  • #49
Wie habt ihr das mit euren Geschwistern in solch einer Situation geregelt?
Also, "solch" ist die Situation nicht, weil da gerade keiner einzieht.

Das Eigentum ist übertragen, damit liegen alle Verbindlichkeiten bei uns Kindern, de facto ändert sich aber wenig, weil die Eltern dort wohnen bleiben (z.B. mußte die Gebäudeversicherung benachrichtigt werden, aber es ist der Versicherung ja egal, von wem das Geld kommt, selbst das muß man nicht umstellen). Es ist aber eine riesige Erleichterung, daß das jetzt alles geregelt ist und nicht erst später noch ansteht, wenn die Gesamtsituation unerfreulich ist und sie es erzwingt, sich damit zu beschäftigen.
Besonders versüßt hat das alles eins der Kinder, das sich bräsig geweigert hat, sich mit dem Thema überhaupt zu beschäftigen. Wir haben weit über zwei Jahre gebraucht, um überhaupt mal beim Notar zu sitzen. Sollte das in deinem Fall auch möglich erscheinen, so würde ich dir empfehlen, keine Zeit mehr zu verlieren.
 
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