Hilfe? ALG2-Kram, Umzug etc.

B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Vielleicht hat von euch jemand Erfahrung oder Ahnung und kann mir ein wenig weiterhelfen... Die Internetseite der hiesigen Arge ist eine Katastrophe, das hat mich jedenfalls kein Stück weitergebracht.

Ich werde im Sommer mit meinem Studium fertig werden und habe vor, mich diesen Monat (also 3 Monate vorher) arbeitssuchend zu melden, um nicht plötzlich auf der Straße zu sitzen. Bisher habe ich Unterhalt von meinen Eltern bezogen, was allerdings nicht länger möglich sein wird (abgesehen davon, dass ich ihnen nun wirklich lange genug auf der Tasche gelegen habe). Rein statistisch gesehen :rolleyes: werde ich spätestens 6 Monate nach Abschluß eine Stelle haben, aber wer weiss, ob man sich darauf verlassen kann...
Na ja, jedenfalls bin ich über 25, mein Konto bewegt sich mittlerweile irgendwo im Dispo (kann wegen der Lernerei nicht viel arbeiten) und meine jetzige Wohnung ist garantiert zu teuer (obwohl für die Lage absolut normal). Ich würde gerne im Herbst mit meinem Freund zusammenziehen (Student, kriegt Unterhalt von den Eltern), weiss aber nicht, ob das möglich sein wird. Wir haben eine super Wohnung in Aussicht, aber wie sieht das bei der Arge aus: ist es egal, wie teuer die Wohnung ist, weil man immer den gleichen Zuschuss kriegt, oder darf die Wohnung einen gewissen Mietpreis nicht übersteigen? Und wie wäre es, wenn mein Freund den größeren Teil der Miete zahlen würde?

Ich weiss, ich komme um einen Amtsbesuch eh nicht rum, aber vielleicht kann mich ja schonmal jemand vorbereiten, was ich zu erwarten habe...
 
G
Benutzer26155  Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Die ARGE zahlt Dir deinen Mietanteil - bei 2 Personen sind das 50%.

Was die Größe und den Preis angeht: Angenommen wird in der Regel der gängige Mietspiegel in der entsprechenden Gegend. Bei normalen Mietpreisen dürfte das kein Problem sein. Die ARGE hat gewisse Richtlinien was die Größe anbetrifft: Für Einzelpersonen bis 45qm, bei Pärchen sind glaub ich bis 65qm. Wenn die Wohnung größer ist oder zu teuer, dann kenne ich die Regelung, dass sie nur einen Teil der Miete zahlen. Sie rechnen dann mit dem Mietspiegel und/oder rechnen die überschüssigen Quadratmeter heraus.

Es gibt auch noch die Auflage, sich eine kostengünstiger und/oder kleinere Wohnung zu suchen. Die Forderung wird wohl aber kaum gemacht - ich kenne keinen Fall. In diesem Fall hast Du sechs Monate Zeit, bevor sie die Miete zusammen stutzen. Ich weiß aber nicht, wie das mit Umzugshilfe aussieht. Da müsste man am besten zur ARGE selbst gehen und sich beraten lassen, was da möglich ist.
 
B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Cool, danke schonmal! :smile:
Also steht der Wohnung ja eigentlich nichts im Wege, den restlichen Mietanteil kann ich dann eventuell als Geburtstagsgeschenk oder über meinen Freund regeln.
 
G
Benutzer26155  Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Ich kenne einen Fall wo eine Frau 65qm alleine bewohnt und dafür aber nur 30 Euro abgezogen bekommt - also nicht bahnbrechend viel.
 
S
Benutzer50973  (53) Verbringt hier viel Zeit
  • #5
Es gibt eine qm - Begrenzung, die Miethöhe spielt im Grunde keine Rolle, solange sie in etwa dem Durschnitt oder einem Mietspiegel entspricht. ( Eine völlig schwachsinnige und realitätsferne Regelung) Mietzuschuss kann auch anteilig gewährt werden. Arge muss sowohl die Umzugskosten als auch die Kaution übernehmen und zahlt u.U. auch die Doppelmiete wenn Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

Bei einer anteiligen Mietübernahme muss Dein Freund auf jeden Fall seine gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenbaren.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #6
Es gibt eine qm - Begrenzung, die Miethöhe spielt im Grunde keine Rolle
so? also bei mir gabs da keine Begrenzung für die qm, sondern ne gestaffelte Obergrenze für die Miete.
Für mich als Single (offiziell: ledig) liegt die bei 360,- Euro; ich wohn jetzt in ner 2-Zimmer-Wohnung auf 46 qm.
Ich glaube, das kann jedes Land anders machen.

Mietzuschuss kann auch anteilig gewährt werden. Arge muss sowohl die Umzugskosten als auch die Kaution übernehmen
jenau. Für den Umzug musste ich meiner Arge Kostenvoranschläge von drei unabhängigen Umzugsunternehmen vorlegen, von denen dann der billigste den Zuschuss bekam.

Die Kaution wurde auch von der Arge übernommen, nur musste ich da einen Vertrag unterschreiben, dass wenn ich eine Arbeit anfange ich diesen Betrag sofort und in voller Höhe an die Arge zurückzahlen muss. Frag ich mich noch, wie ich das anstellen soll.

Bei einer anteiligen Mietübernahme muss Dein Freund auf jeden Fall seine gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenbaren.
Das ist der "Haken" bei der ganzen Sache: wer Geld vom Staat will muss die Hosen runterlassen, auch das unmittelbare Umfeld -eigentlich aber auch zu Recht.

nur so als Tip
SGB 2
ich denke, §15a trifft u.a. auf dich zu.
Der Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beinhaltet alles zu Miete usw.

Ach ja, ganz wichtig ist, dass du bei der Antragstellung nichtmehr Student bist (es seidenn Teilzeitstudent wie ich, der dem Grunde nach kein BAFöG bekommt).
 
B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
Ah, vielen Dank an alle!

Also den Antrag kann ich erst stellen, wenn ich nicht mehr studiere (August), aber ich muss mich doch 3 Monate vorher arbeitssuchend melden? Und wovon lebe ich dann, bis der Antrag durch ist? Die sind ja echt lustig...

Ich werd erstmal den links nachgehen. Danke nochmal :smile:
 
krava
Benutzer59943  (43) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #8
Ah, vielen Dank an alle!

Also den Antrag kann ich erst stellen, wenn ich nicht mehr studiere (August), aber ich muss mich doch 3 Monate vorher arbeitssuchend melden? Und wovon lebe ich dann, bis der Antrag durch ist? Die sind ja echt lustig...

Tja wovon du dann lebst, interessiert die vom Amt herzlich wenig. Leider. :ratlos:
War bei mir genauso. Wenn meine Eltern mir nicht so lange was geliehen hätten, hätte ich keine Miete und nix bezahlen können. Bis der Antrag durch war, hats zwar "nur" so knappe 2 oder 3 Wochen gedauert, aber die können ohne Geld auch ganz schön lang werden.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #9
aber ich muss mich doch 3 Monate vorher arbeitssuchend melden?
nicht, dass ich wüsste.
Ich habe den Eindruck, dass meinem Jobcenter erst nach einigen Monaten nach der Antragsstellung eingefallen ist, dass ich ja arbeitssuchend bin. Ich wurde nämlich dann erstmalig zum Arbeitsvermittler gerufen.

Und wovon lebe ich dann, bis der Antrag durch ist? Die sind ja echt lustig...
Ja, das sind sie. Sie sagen zwar immer in Deutschland muss niemand verhungern, aber hungern muss zwingen die einen schon manchmal. War bei mir auch so, als sie mir ein Einkommen angedichtet haben und somit die Leistungen fast gestrichen haben; hat auch Wochen gedauert, bis sie ihren Fehler korrigiert haben und ich musste solange hungern.

Deswegen wäre es nicht verkehrt, den Antrag schon nen Monat vorher abzugeben. Die sagen dir dann, was ihnen noch alles fehlt.
 
D
Benutzer47015  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • #10
hihi qie lustig.....

da muss ich auch hin -.-

und in der wartschlange von 30 personen mitwarten *kotz*
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #11
30?? träum weiter -vlt aufm Land...
 
krava
Benutzer59943  (43) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #12
und in der wartschlange von 30 personen mitwarten *kotz*

Also ich war in den letzten 2 Jahren wirklich sehr oft auf dem Arbeitsamt, aber ich war kein einziges Mal in irgendeiner Schlange.
Wenn du vorher einen Termin machst, dann musst du fast gar nicht warten und für die Antragsabgabe brauchst du einen - sonst nehmen die dich gar nicht dran.

30?? träum weiter -vlt aufm Land...

Da gibts doch gar kein Arbeitsamt oder? Man muss doch immer in die nächste Stadt. Ein extra Amt für den Landkreis gibts zwar, aber zumindest hier ist das auch in der Stadt.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #13
ja, Kleinstadt eben, is ja glaub ich schon ab 10.000 Einwohner -is aber was anderes wie 3,4 Millionen...

Termin? Achja, da hab mal so 'n Zettel gesehen. Da das aber glaub' ne 0180er Nummer -die ja Geld kostet- war und ich sowieso zu viel Zeit habe stell ich mich da lieber an.
 
B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #14
Ja, die Nummer ist mehr als "normal" kostenpflichtig- das hat mich auch dermaßen aufgeregt! Wollen die etwa nicht, dass die Leute mit Termin da erscheinen? Als würden da Menschen anrufen, die es sonst wie dicke mit der Kohle haben. Das ist schon pervers.

Ich geh einfach mal vorbei, mein Freund wohnt direkt daneben.
Nochmal vielen Dank, und immer weiter mit den Informationen, wenn noch jemand was weiss!
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #15
ja, irgendwo muss das Geld doch herkommen :kopfwand_alt::kopfwand_alt::kopfwand_alt: :angryfire_alt::angryfire_alt:
 
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B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #35
Also, soweit ich das verstehe, wird das über die Kommunen geregelt. In Berlin und Nürnberg z.B. scheint es tatsächlich so zu sein, dass es in erster Linie um die Größe der Wohnung geht. Oder es gibt eine "entweder" (nicht größer als) "oder" (nicht teurer als) Regelung. Anderenorts (unglücklicherweise offenbar auch in meiner Stadt), ist beides kombiniert: nicht größer als 60 m² und nicht teurer als (was auch immer).

@Staubsauger, müsst ihr denn jetzt ausziehen, oder ziehen sie einfach Geld ab?

Damit könnte ich ja leben, aber ich will nicht auf die Wohnung verzichten, nur weil ich während der Übergangszeit zwischen Studium und Arbeit Hartz4 beantrage (und auch das hauptsächlich wegen Rentenkasse, prinzipiell könnten meine Eltern mich noch ein paar Monate unterstützen).
Hilfe :geknickt:
 
B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #41
Wenigstens weiss ich mittlerweile, wie hoch die "angemessene" Miete hier ist (297€) und dass mein Freund und ich nicht als "Bedarfsgemeinschaft" gelten (jedenfalls nicht innerhalb des ersten Jahres). Und meine jetzige Wohnung ist zu teuer, also muss ich da eh raus. Die andere ist zwar insgesamt zu groß für 2 Hartz4-Empfänger, aber da mein Freund keiner ist (Student) und wir keine Bedarfsgemeinschaft, gilt das als WG, ich nehme halt das kleinere Zimmer, dann ist es auch nicht mehr zu groß und finanziell auch im grünen Bereich.

Mein Gott, hat das Stunden von Internetrecherche gebraucht... :eek:

Und es ist jetzt zum Glück wieder alles normalbreit hier :smile:
 
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krava
Benutzer59943  (43) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #46
Bayreuth hat ja auch gerademal etwas über 70.000 Einwohner. Berlin z.B. fast 3,4 Millionen, davon über 300.000 arbeitslos.

Aber was hat die Einwohnerzahl einer Stadt mit den Vorwahlen beim Arbeitsamt zu tun? :ratlos:
Mit Wartezeiten am Telefon hats sicher u.U. was zu tun, obwohl ich denke, dass das Amt in Berlin auch um einiges größer ist und es auch mehr Personal gibt.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #47
und es auch mehr Personal gibt.
Offenbar aber immer noch zu wenig, denn die Sozialgerichte und Jobcenter sind hoffnungslos überlastet -hört man ja in verscxhiedenen Medien immer wieder; und anderswo ist das ähnlich.


Wenn ich's richtig weiß, ist die Organisation der Jobcenter Ländersache und die wrden bestimmt ihre ökonomischen Gründe haben, das kostenpflichtig zu machen.
Zwei Gründe könnte ich mir z.B. schon vorstellen: Wenn ein Anruf kostengünstig wäre würden noch mehr anrufen, ein Callcenter wird die Anrufer wohl schon vorsortieren.
 
krava
Benutzer59943  (43) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #48
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #49
mmh, werden die Länder aber wohl scheuen, da sie ja sowieso schon sparen müssen (Berlin hat bald 60 Milliarden Euro Schulden!).
 
B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #50
Wenn man mal bedenkt, was für extra Kosten so ein Umzug mit sich bringt (Transport, Renovierung, Kaution), die zumindest offiziell vom Staat getragen werden müssen, sollten sie sich diese Massenumzugs-Maßnahme nochmal gut überlegen...

Ein Freund von mit meinte, er hätte sich vor Antragstellung schon eine Wohnung gesucht (die allerdings als "angemessen" gilt), obwohl man sich sowas eigentlich vorher genehmigen lassen muss. Aber nach Unterzeichnung des Mietvertrags und mit der Aussicht, sonst auf der Straße zu stehen, wird das wahrscheinlich keine Probleme geben, zumal die Wohnung ja im grünen Bereich wäre.

@Staubsauger, ich finde es so übel, dass man nicht unter den familiären Bedingungen leben darf, die man sich wünscht. Laut KJHG hat das Kindswohl immer Priorität, und wie kann das erfüllt sein, wenn der Vater und die Mutter des Kindes trotz funktionierender Beziehung nicht zusammenleben können, weil es die soziale Not verstärken würde? Schlimm :kopfschue
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #51
tja, das Problem wird wohl sein, dass der Staat alle gleich behandeln muss und denkt man dabei an die ganzen Asylanten müssen die Sozialgesetze sehr hart sein, sonst würden ja alle Einwanderer ihre Familien nach Deutschland holen und unsere Sozialleistungen beanspruchen (noch mehr, als sie es onehin schon tun).
 
S
Benutzer72666  Verbringt hier viel Zeit
  • #52
Hey,
hab mal ne Frage!
Weiß jemand wie das mit der Erstausstattung aussieht?Ich weiß zwar, dass das Amt die teilweise übernimmt,aber weiß ich nicht wieviel und was alles!
Bin nämlich auch auf der Suche nach ner Wohnung,hab zwar nen Job,aber nur nen Geringfügigen also muss die Wohnung vom Amt gezahlt werden!

Bei mir ist es so,die Wohnung darf nicht größer als 45 qm und nicht teurer als 249€ Grundmiete sein!Als ich diesen Betrag gehört hab,ist mir die Kinnlade runtergeklappt!Da hab ich ihm auch gesagt:Soll ich etwa in eine Brucbude ziehen!
Das ist denen echt alles scheißegal.

Ich hasse diese Beamten,das gibts nicht.Die sind alle so inkompetent.Jedes Mal wenn ich da war,denk ich mir:He,hier könnt ich auch arbeiten und ich könnt es noch viel besser,ich kann wenigstens mit einem Computer umgehen und wär auf jeden Fall nicht so unfreundlich!
Mein Sachbearbeitender ist ja auch ein ganz netter.Behandelt einen von oben herab,da fühlt man sich dann richtig wohl!:geknickt: Ich krieg jedes mal Bauschmerzen,wenn ich da hin muss!

@Bambi
ich kann dir nur schonmal raten,sammel deine Kontoauszüge.Sie wollen nämlich die von den letzten 3 oder 6 Monaten haben!:eek:
 
B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #53
@secreatry Ich schick dir mal per PN einen link, den ich recht hilfreich fand (oder darf ich das hier einfach so verlinken?).

Ich hab meine Kontoauszüge zusammen, dürfte also eigentlich kein Problem geben. Da ist zwar einiges an Weihnachtsgeschenken und so drauf, aber das können sie mir ja hoffentlich nicht in Rechnung stellen. Zumal bei meinem Kontostand eh nichts zu holen ist.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #54
klar, hab ich doch auch schon: Link wurde entfernt. Und es gibt ja auch einen entsprechenden Button im Editierfenster dafür.

@Erstausstattung: Dafür gibts einmaligen Sonderzahlungen. Ich kann aber leider nicht sagen, in welcher Höhe, da mir das Jobcenter das nicht schriftlich gegeben hat und auch genau zu der Zeit endlich mal nachgezahlt hat, sodass aufeinmal kurz hintereinander über 2.000,- Euro auf meinem Konto eingingen.
Ich kann nur sagen, dass man für die Ersteinrichtung Geld bekommt und seit 1998 ist ne Waschmaschiene auch kein Luxus mehr, sondern zählt zu dem Bedarf.

Man muss die Ersteinrichtung aber beantragen.


@Kontoauszüge: oh doch, sie können. War bei mir auch so, dass mir die zweimaligen Überweisungen meiner Eltern als Einkommen angerechnet und einfach von den Leistungen abgezogen wurden.
Ich musste erst Widerspruch einlegen und klar stellen, dass das eben kein Einkommen war!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #55
Okay, dann versuch ich es mal: http://www.arbeitslosen.info/component/option,com_frontpage/Itemid,1/

@haribob Aber wenn das Geld quasi Monate vor dem Antrag im Dispo verschwunden ist, also eher zur Schuldentilgung galt, können die mir das doch nicht anrechnen? Zumal ich zu der Zeit ja noch von meinen Eltern finanziert wurde (Studium)? Ich bin ja echt mal gespannt was das gibt, wenn ich da das nächste Mal auflaufe.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #56
mach das aber bald.

Ich bin ja auch noch im Studium, aber ein Geldeingang wird erstmal als Einkommen gewertet und dann geht das gerenne erst richtig los.
 
S
Benutzer72666  Verbringt hier viel Zeit
  • #57
Mit den Kontoauszügen muss man echt aufpassen.Die kontrollieren wirklich alles,gucken sich jede Kleinigkeit an,wenn denen was nicht passt,dann fragen die dich genau aus und wehe einer fehlt,dann wird erstmal direkt nachgehakt!

Mit der Waschmaschine wusste ich auch schon.
Ich hab nämlich gar nix wenn ich ausziehe.Als mein Ex und ich zusammen gezogen sind,hat er alles neu eingekauft,da ich kein Geld hatte und die Dinge aus meiner alten Wohnung hab ich da gelassen,weil sie auch schon zu alt oder kaputt waren!
Mit dem Vorstrecken wird so auch schlecht,hab ja keine Rücklagen(wie auch bei meinem Minijob) und ich wüsste auch keinen,der mir das leihen könnte,denn meine Eltern sind alles andere als begeistert,dass ich ausziehe und mich von meinem Freund trenne nach 6 Jahren!

Morgen hab ich erstmal wieder einen Termin,da wird die neue Wohnung dann angenommen oder abgelehnt!Bin ja gespannt,was mein "super netter" Sachbearbeiter dazu sagt,wenn er die ablehnt,ist es reine Wilkür von ihm!:kopfschue

@haribob
Hast du dir denn die Erstausstattung neu gekauft oder gebraucht? Ich kann mir echt nicht vorstellen,in welcher Höhe sie das Alles bezahlen!
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #58
Ich habe mir eine Waschmaschine, einen Geschirrspüler einen Staubsauger und eine Mikrowelle gekauft, alles neu. Aber wie gesagt: ich hatte urplötzlich ganz viel Geld aufm Konto. Ich glaube, Geschirrspüler und Mikrowelle steht nicht im Leistungskatalog für die Erstausstattung. Aber für ne moderne Waschmaschiene wirds bestimmt reichen. Und kauf dir aber erstmal auch Deckenleuchten (wenn noch keine in der Wohnung sind); ich hatte noch einige Lampen.

Das wird alles nicht konkret bezahlt, du musst keine Rechnungen vorlegen (außer das Jobcenter hat schon schlechte Erfahrungen mit dir, dass du alles Geld versäufst). Dir werden die Sätze einfach überwiesen, einkaufen gehn musst du dann selbst.
 
B
Benutzer15452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #59
Hm, aber wenn ich noch während der Ausbildung Geld überwiesen gekriegt habe, um den Dispo auszugleichen, können sie das ja weder als Einkommen berechnen noch erwarten, dass ich davon lebe (sonst wäre ich ja wieder tiefer in den Schulden)? Ich kann ja schlecht von Geld leben, dass ich nicht habe. Bin nach wie vor im Dispo.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #60
@secretary: sorry, Kühlschrank habe ich ja ganz vergessen. Gehört auf jeden Fall auch zum Leistungskatalog.

@bambi: ich bin zwar kein Experte für ALG2, aber was ich so lese und was mir meine eigenen Erfahrungen lehren ist, dass das Jobcenter einen schonmal in Schulden treibt.

das habe ich eben auchnoch gefunden:
Einmalige Beihilfen für die Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung und Schulklassenfahrten

Die Regelleistung hat die Aufgabe, den laufenden Unterhaltsbedarf sicherzustellen. Zum laufenden Unterhaltsbedarf gehört auch die laufende Ausstattung mit Haushaltsgeräten, mit Bekleidung. Ausgenommen von der Regelleistung ist ein einmaliger Bedarf an Grundausstattung der Wohnung, des Haushalts und für Bekleidung.

Eine einmalige Leistung steht für folgende Bedarfsfälle zu:

* Grundausstattung für die Wohnung und mit Haushaltsgeräten
* Erstaustattung für Bekleidung
* Erstaustattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt
* Mehrtägige Schulklassenfahrten

Form und Höhe der einmaligen Leistungen

Die einmaligen Leistungen für die Grundausstattung der Wohnung und des Haushalts sowie für die Erstausstattung mit Bekleidung können in Form von Sachleistungen oder Geldleistungen erbracht werden. Der Bedarf kann durch eine Pauschale abgegolten werden.

Voraussetzungen für den Anspruch auf einmalige Leistungen

Anspruch auf einmalige Beihilfen besteht auch dann, wenn der Hilfebedürftige mangels Bedürftigkeit keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhält. Für den Anspruch reicht es aus, dass ein Hilfebedürftiger nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, um die Kosten voll abdecken zu können. In einem solchen Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, dass der Hilfebedürftige innerhalb von bis zu 6 Monaten nach Ablauf des Entscheidungsmonats erwirbt.*

* Der 6 - Monats - Zeitraum wird nicht ab dem Kalendermonat gezählt, in dem der Antrag auf einmalige Beihilfen gestellt worden ist. Der 6 - Monats - Zeitraum wird erst nach Ablauf des Kalendermonats gezählt, in dem über den Antrag entschieden worden ist.
 
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