
Benutzer15049 (39)
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- #1
hallo,
ich schreibe hier jetzt über das problem meines freundes, da es nicht nur ihn, sondern natürlich auch mich ziemlich belastet. folgendes zur vorgeschichte:
mein freund ist nach seinem realschulabschluss in die usa gegangen. dort hat er dann noch seinen highschoolabschluss gemacht (einen ziemlich guten) und angefangen an einem college zu studieren, für ungefähr 2 jahre, leider mit unterbrechungen, sodass er einige kurse nicht beenden konnte. das ganze hatte persönliche gründe, die hier auch keine rolle spielen.
jetzt ist er jedenfalls wieder in deutschland und kann auch auf absehbare zeit nicht mehr zurück in die usa. er wollte dann nun hier ein neues studium beginnen.er hat sich beworben, ist durch diverse eignungsprüfungen für seine ausgewählten studiengänge erfolgreich durch und wollte sich jetzt mit hilfe von uniassist immatrikulieren, bzw er wollte seinen highschoolabschluss und die studienjahre anerkennen lassen, um hier eine deutsche hochschulzugangsberechtigung zu bekommen.
jetzt sieht es allerdings so aus, dass er dafür andere kurse hätte belegen müssen.
als letzte möglichkeit haben wir nun nach einigen recherchen herausbekommen, dass er mit highschoolabschluss nach einer sogenannten feststellungsprüfung an einem studienkolleg, eine solche berechtigung bekommen kann.
nun hat er heute mit diversen behörden telefoniert und die sagen ihm, dass er für den besuch eines studienkollegs eine hochschulzugangsberechtigung bräuchte.
wir sind nun beide etwas verwirrt, da sich das ja ganz klar widerspricht.
jetzt hoffe ich auf eure hilfe, vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus:
besteht die mögichkeit einen highschoolabschluss irgendwie so zu erweitern, dass man damit eine deutsche hochschule/fachhochschule besuchen kann?
wenn nicht: was dann?
soweit ich mich jetzt im internet schlaugemacht habe, kann er an einer abendschule nur mit einer abgeschlossenen ausbildung und berufserfahrung sein abitur nachholen (jedenfalls steht das auf jeder internetseite unter "vorraussetzungen"). was für möglichkeiten bleiben ihm nun?
vielleicht hatte ja schonmal jemand ein ähnliches problem und kennt eine behörde bei der man sich jetzt mal klipp und klar über die möglichkeiten informieren kann. denn scheinbar sind alle informationen, die wir uns im vorhinein besorgt haben, irgendwie falsch gewesen.
die uni an der er sich beworben hat, sagte ihm auch es gäbe die möglichkeit einen ausnahmefall geltend zu machen, jedoch sagte ihm die zuständige behörde in dem bundesland in dem die uni ist, so eine möglichkeit gäbe es nicht. wir sind mit unserem latein so langsam am ende, jeder sagt etwas anderes....
please help
LG
Sonata
ich schreibe hier jetzt über das problem meines freundes, da es nicht nur ihn, sondern natürlich auch mich ziemlich belastet. folgendes zur vorgeschichte:
mein freund ist nach seinem realschulabschluss in die usa gegangen. dort hat er dann noch seinen highschoolabschluss gemacht (einen ziemlich guten) und angefangen an einem college zu studieren, für ungefähr 2 jahre, leider mit unterbrechungen, sodass er einige kurse nicht beenden konnte. das ganze hatte persönliche gründe, die hier auch keine rolle spielen.
jetzt ist er jedenfalls wieder in deutschland und kann auch auf absehbare zeit nicht mehr zurück in die usa. er wollte dann nun hier ein neues studium beginnen.er hat sich beworben, ist durch diverse eignungsprüfungen für seine ausgewählten studiengänge erfolgreich durch und wollte sich jetzt mit hilfe von uniassist immatrikulieren, bzw er wollte seinen highschoolabschluss und die studienjahre anerkennen lassen, um hier eine deutsche hochschulzugangsberechtigung zu bekommen.
jetzt sieht es allerdings so aus, dass er dafür andere kurse hätte belegen müssen.
als letzte möglichkeit haben wir nun nach einigen recherchen herausbekommen, dass er mit highschoolabschluss nach einer sogenannten feststellungsprüfung an einem studienkolleg, eine solche berechtigung bekommen kann.
nun hat er heute mit diversen behörden telefoniert und die sagen ihm, dass er für den besuch eines studienkollegs eine hochschulzugangsberechtigung bräuchte.
jetzt hoffe ich auf eure hilfe, vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus:
besteht die mögichkeit einen highschoolabschluss irgendwie so zu erweitern, dass man damit eine deutsche hochschule/fachhochschule besuchen kann?
wenn nicht: was dann?
soweit ich mich jetzt im internet schlaugemacht habe, kann er an einer abendschule nur mit einer abgeschlossenen ausbildung und berufserfahrung sein abitur nachholen (jedenfalls steht das auf jeder internetseite unter "vorraussetzungen"). was für möglichkeiten bleiben ihm nun?
vielleicht hatte ja schonmal jemand ein ähnliches problem und kennt eine behörde bei der man sich jetzt mal klipp und klar über die möglichkeiten informieren kann. denn scheinbar sind alle informationen, die wir uns im vorhinein besorgt haben, irgendwie falsch gewesen.
die uni an der er sich beworben hat, sagte ihm auch es gäbe die möglichkeit einen ausnahmefall geltend zu machen, jedoch sagte ihm die zuständige behörde in dem bundesland in dem die uni ist, so eine möglichkeit gäbe es nicht. wir sind mit unserem latein so langsam am ende, jeder sagt etwas anderes....
please help
LG
Sonata