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Benutzer35504 (36)
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Mein Freund war gestern bei einem Vorstellungsgespräch bei einer Fotografin, die ihn darauf hingewiesen hat, dass er im Falle einer Ausbildung als Fotograf bei ihr für Ausbildungszwecke (Berufsschul-Arbeiten usw.) eine Kamera für ungefähr 1.000 € selbst kaufen muss (bei Ausbildungsbeginn). Wer sich das nicht leisten könne, für den könne sie nichts tun.
Meine Frage: Ist das rechtlich einwandfrei? Kann sie so etwas verlangen?
Ich frage mich halt, wer sich nach der Schule und noch VOR irgendeiner Ausbildung so eine Kamera leisten kann. Ich dachte immer, solche Sachen, die für die Ausbildung zwingend erforderlich sind, müsste die Ausbilderin zahlen oder zumindest stellen? Sie muss ihm ja keine Kamera schenken, aber muss sie ihm nicht eine zur Verfügung stellen? Ich meine da mal so etwas gehört zu haben.
Meine Frage: Ist das rechtlich einwandfrei? Kann sie so etwas verlangen?
Ich frage mich halt, wer sich nach der Schule und noch VOR irgendeiner Ausbildung so eine Kamera leisten kann. Ich dachte immer, solche Sachen, die für die Ausbildung zwingend erforderlich sind, müsste die Ausbilderin zahlen oder zumindest stellen? Sie muss ihm ja keine Kamera schenken, aber muss sie ihm nicht eine zur Verfügung stellen? Ich meine da mal so etwas gehört zu haben.