
Benutzer2610
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Würdet ihr (weiterhin) mit jemandem (geschäftlich) zusammenarbeiten der für Beschaffung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials rechtskräftig verurteilt wurde und die ihm zur Last gelegten Taten auch nicht bestreitet?
Wäre Art und Umfang des Materials für eure Entscheidung von Bedeutung, d.h. würde es z.B. einen Unterschied machen wenn dieses in (etlichen) anderen Ländern nicht strafbar wäre?
Wäre Art und Umfang des Materials für eure Entscheidung von Bedeutung, d.h. würde es z.B. einen Unterschied machen wenn dieses in (etlichen) anderen Ländern nicht strafbar wäre?