Liegt hier Vergewaltigung vor?

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Benutzer214634  (27) Ist noch neu hier
  • #1
Folgende fiktive Situation:

A geht zu einer Prostituierten B, die 150 Euro für eine Stunde verlangt. A gibt B die 150 Euro. Nach 30 Minuten hört B einfach auf und sagt dem A, dass sie halt jetzt 150 Euro für eine halbe Stunde verdient hätte.

A ist wütend und droht damit, B wegen Betrugs anzuzeigen, wenn B nicht weitermacht. Unter diesem Druck führt B mit den sexuellen Handlungen weitere 30 Minuten fort.

Liegt hier aus eurer Sicht eine Vergewaltigung vor?

Und wie ändert sich eure Einschätzung, wenn A die B in der obigen Situation nicht mit einer Anzeige, sondern mit dem Tode bedroht, die vereinbarten 60 Minuten fertig zu machen?
 
LouisKL
Benutzer10752  Beiträge füllen Bücher
  • #2
Ich bin kein Jurist, aber Menschen mit dem Tod zu bedrohen ist völlig unabhängig vom Kontext eine moralisch verwerfliche Straftat.

Vergewaltigung und Prostitution sind für mich zu ernste Themen, um mich da in hypothetischen Juristen-Spielchen zu verlieren.
 
krava
Benutzer59943  (43) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #3
Rechtsberatung ist hier meines Wissens nicht erlaubt.
 
J
Benutzer214948  (37) Ist noch neu hier
  • #4
Ziemliche kack Frage und gehört hier nicht her.
 
P
Benutzer214634  (27) Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #5
krava
Benutzer59943  (43) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #6
Was ist denn Nötigung im ethischen Sinne??

Geht es darum dass die Dame als Prostituierte schlechter da steht oder was soll die frage?
 
P
Benutzer214634  (27) Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #7
Was ist denn Nötigung im ethischen Sinne??

Geht es darum dass die Dame als Prostituierte schlechter da steht oder was soll die frage?
Ne, es geht eher darum, dass B den Vertrag gebrochen hat und ja an sich zu 60 Minuten verpflichtet war, nicht zu 30.
 
krava
Benutzer59943  (43) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #8
Ne, es geht eher darum, dass B den Vertrag gebrochen hat und ja an sich zu 60 Minuten verpflichtet war, nicht zu 30.
Anzeigen hätte er sie deshalb können ja.
Aber nicht nötigen oder bedrohen.
 
Zuletzt bearbeitet:
M
Benutzer193947  (33) Öfter im Forum
  • #9
Man sollte und darf auch eine Prostituierte nicht zum Sex zwingen. Was für eine absurde Fragestellung. Das hat mit Vertragsbruch nichts zu tun.
Er könnte höchstens auf Rückzahlung der zuviel geleisteten Zahlung bestehen.

(Bei anderen Dienstleistungen und Waren ist es doch dasselbe. Die Telekom verspricht mir 1 GBit/s, liefert aber nur die Hälfte. Dann kann ich sie auch nicht zwingen, noch schnell Glasfaser in meinen Ort zu legen. Aber ich kann mein Geld zurück verlangen.)
 
P
Benutzer214634  (27) Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #10
krava
Benutzer59943  (43) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #11
P
Benutzer214634  (27) Ist noch neu hier
  • Themenstarter
  • #12
Man sollte und darf auch eine Prostituierte nicht zum Sex zwingen.
Bei der Todesdrohung gebe ich dir Recht, sehe ich genauso.

Aber die Drohung mit der Anzeige ist ja an sich berechtigt, die Prostituierte hat ja einen strafbaren Betrug begangen. Durch die Drohung mit der Anzeige ist sie ja nicht dazu gezwungen den GV fortzuführen, sie kann sich ja auch einfach anzeigen lassen als Alternative.
 
K
Benutzer202690  (39) Öfter im Forum
  • #13
Ich sehe die Prostituirte nicht in der Pflicht, die volle Leistung zu bringen, wenn für sie etwas dagegen spricht.
A könnte dann meiner Meinung nach einen Teil des Geldes zurückverlangen.
Droht er ihr mit Mord, würde ich B empfehlen, dieses A... anzuzeigen.
Das geht gar nicht!
 
R
Benutzer166154  Verbringt hier viel Zeit
  • #14
Und warum kann man sich nicht auf 75 Euro einigen? Schon mal daüber nachgedacht?
 
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Sorceress Apprentice
Benutzer89539  Team-Alumni
  • #16
Den Sex kann man nicht einfordern. Über eine z.B. anteilige Rückerstattung könnte man natürlich reden.

Je nachdem, mit wie viel Nachdruck und Aufbau einer Machtposition die "Überredung" erfolgt ist, wäre das in meinen Augen durchaus eine Vergewaltigung.
 
Sweet Connoisseur
Benutzer200615  (45) Öfter im Forum
  • #17
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