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Gast
- #1
Hier soll es um die Frage gehen, ob es zu dem Prinzip "Nur ja heißt ja" auch Ausnahmen geben könnte. "Nein heißt nein" genügt offenbar sowieso nicht: Dann könnte man(n) ja alles mögliche veranstalten mit der Begründung, es sei ja nicht ausdrücklich verworfen worden, weil da ja noch gar nicht drüber gesprochen wurde. Anderseits gibt es Sexbeziehungen, wo dem einen Part eine recht umfängliche Verfügungsgewalt innerhalb harter Grenzen eingeräumt wird, in denen durchaus Sachen liegen können, die dem anderen Part nicht gut gefallen, die zu praktizieren er jedoch bereit ist (sog. soft Limits). Sollte der bestimmende Part sich bei solchen Sachen auch immer ein ausdrückliches "Ja" einholen? Ich meine nein, da wäre es Aufgabe des anderen Parts, von sich aus rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass ein soft Limit sich in ein No-Go gewandelt hat. Ansonsten würde mir keine Ausnahmesituation einfallen, wo die Regel "Nur ja heißt ja" nicht gültig sein sollte. Was meint ihr?... weil es Dinge gibt, die keinesfalls getan werden dürfen, wenn nichts vereinbart war. Ein bißchen wie der Unterschied zwischen „nein heißt nein“ und „nur ja heißt ja“.
Grenzüberschreitungen fallen m.E. unbedingt unter letzteres, also wenn nichts vereinbart ist, ist es auch kein ja.