
Benutzer32370 (41)
Verbringt hier viel Zeit
- #1
Hiho !
So kurz mal meine Geschichte, und einige Fragen dazu. Bitte antwortet mir nur wenn Ihr euch wirklich mit der Materie auskennt, dankö
Vor ca. einer Woche wurde ich relativ früh am Morgen von 2 Beamten der Kriminalpolizei geweckt (welche auf einmal in meinem Schlafzimmer (!) standen, weil sie von meinem Vermieter in die Wohnung gelassen wurden) und wedelten mir einen Hausdurchsuchungsbefehl (Beschluß des Amtsgerichts zur Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume einschließlich Nebenräume etc.) um die Ohren, sagten in einem relativ unfreundlichen bestimmenden Ton ich solle Ihnen ins Wohnzimmer folgen, wo mir dann erklärt wurde worum es sich handelt. Nun laut des Durchsuchugsbeschlußes, und der Anzeigeschrift habe Ich angeblich am 24.1.2005 ein Programm (Jasc PaintShop Pro) illegal von der Website www.website-von-langerjan-entfernt.de (ich hab das mal unkenntlich gemacht sollte jeder Wissen um was es sich handelt!) heruntergeladen, und (so die theorie) mittels eines "Cracks" unberechtigterweise in eine Vollversion umgewandelt. Dies ist Strafbar nach §106 UrhG.
Soweit so gut, nun die Polizisten haben darauf hin meine Wohnung durchsucht um Beweise sicherzustellen (gebrannte CD´s etc.) JEDOCH haben sie NICHTS gefunden, da ich nicht im Besitz irgendwelcher Raubkopien bin :/ ! Danach fragte mich der KOK ob sie meinen Computer vor Ort in Betrieb nehem dürften, um sich darauf nach Beweisen / Hinweisen etc. zu dem Tatvorwurf umzusehen, da Ich mir dachte sie nehmen ihn einfach mit wenn ich nein sage, habe ich natürlich zugestimmt zumal ich auch bis auf endlos viele wirklich private und vertrauliche Dinge nichts zu verbergen habe. Soweit so gut, der Beamte hat dann eine Ewigkeit unter meinem Beisein meinen gesammten Computer durchsucht, ebenfalls ohne Erfolg. Die gesammte Durchsuchung endete mit dem ausfüllen des "Durchsuchungs-/Sicherungsprotokoll" von Seiten der Polizisten, auf denen sie dann unter "Ergebniss der Maßnahme" ankreuzten "Es wurde nichts Verdächtiges gefunden".
Soweit so gut, nun denkt man sich bis auf das unsanfte Wecken, und die durch die Durchsuchung entstandenen Unanehmlichkeiten wäre die Sache ja "glimpflich" ausgegangen. Jedoch gibt es mehrere Probleme:
- Ich soll trotz ergebnisloser Hausdurchsuchung eine "Gebühr" "Strafe" oder was auch immer, in höhe von 200 Euro zahlen.
- Ich wurde während der Durchsuchungsmaßnahme nicht über meine Rechte, vor allem das Recht eine direkte Aussage zu verweigern, sprich mich nicht selbst zu belasten aufgeklärt.
- Der Durchsuchungsbeschluß, und die ursprüngliche Anklageschrift lauteten auf den Namen meines Vermieters, welcher die Beamten in meine Privaträume (welche ich rechtmäßig gemietet habe) lies, OHNE das die Beamten vorher Rücksprache mit dem Staatsanwalt o.ä. gehalten haben. Ich sehe das als einen starken ungerechtfertigten Eingriff in meine Privatsphäre, welche ja durch das GG der BRD Deutschland geschützt ist.
Artikel 13 Grundgesetz, die unverletzlichkeit der Wohnung.
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Wobei Ich in meinem Fall keinerlei Gefahr im Verzug, oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit finden kann ? Ich bin doch kein Terrorist...
- Die allgemeine Behandlung durch die Polizei ist sehr "abwertig" ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher, dabei kann ich mich beim besten willen nicht daran erinnern jemals etwas von der o.g. Seite geladen zu haben. Mir ist das Programm durchaus bekannt, aber es ist wohl eines der "billigsten" Programme die es auf diesem Gebiet gibt. Ich verwende es nicht und habes auch NIEMALS genutzt geschweige denn installiert.
- Ich niemals eindeutige Hinweise gesehen habe, welche zur Veranlassung einer Hausdurchsuchung reichen würde. Es wurden aufgrund dieses Vorfalles Bundesweit ca. 14.000 solcher Hausdurchsuchungen vorgenommen. Meiner Meinung nach wurde dort ausschließlich aufgrund von "Indizienbeweisen" gehandelt, was in so einem Fall meiner Meinung nach ebenfalls für den unterzeichnenden Richter schlecht aussehen kann. Man beachte wieder Artikel 13 des Grundgesetzes.
- Ich immer dachte, in unserem Land ist die unschuld einer Person solange sicher, wie ihr nicht einwandfrei eine schuldigkeit nachgewiesen werden kann. Nun ich habe nichts verbotenes, weder habe Ich mir ein Verbrechen zu schulden kommen lassen. Ich darf mich trotzdem behandeln lassen, wie einen Verbrecher und natürlich zahlen....
So zuguterletzt, wurde Ich nun für Freitag morgen zur Polizei "eingeladen" um dort eine Aussage zu dem Vorfall schriftlich und zu Protokoll zu machen. Ich weiss nicht was ich denen noch erzählen soll, ebenso möchte ich keine "echte" Strafanzeige riskieren. Natürlich sehe ich es aber auch nicht ein 200 Euro für etwas zu bezahlen, was ich nie getan oder benutzt habe ? Das Programm an sich kostet ja lediglich ~35 Euro!
Ich hoffe einige von euch kennen sich etwas mit der Materie aus, oder haben ähnliches erlebt.
Schonmal vielen Dank für eure Antworten
So kurz mal meine Geschichte, und einige Fragen dazu. Bitte antwortet mir nur wenn Ihr euch wirklich mit der Materie auskennt, dankö
Vor ca. einer Woche wurde ich relativ früh am Morgen von 2 Beamten der Kriminalpolizei geweckt (welche auf einmal in meinem Schlafzimmer (!) standen, weil sie von meinem Vermieter in die Wohnung gelassen wurden) und wedelten mir einen Hausdurchsuchungsbefehl (Beschluß des Amtsgerichts zur Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume einschließlich Nebenräume etc.) um die Ohren, sagten in einem relativ unfreundlichen bestimmenden Ton ich solle Ihnen ins Wohnzimmer folgen, wo mir dann erklärt wurde worum es sich handelt. Nun laut des Durchsuchugsbeschlußes, und der Anzeigeschrift habe Ich angeblich am 24.1.2005 ein Programm (Jasc PaintShop Pro) illegal von der Website www.website-von-langerjan-entfernt.de (ich hab das mal unkenntlich gemacht sollte jeder Wissen um was es sich handelt!) heruntergeladen, und (so die theorie) mittels eines "Cracks" unberechtigterweise in eine Vollversion umgewandelt. Dies ist Strafbar nach §106 UrhG.
Soweit so gut, nun die Polizisten haben darauf hin meine Wohnung durchsucht um Beweise sicherzustellen (gebrannte CD´s etc.) JEDOCH haben sie NICHTS gefunden, da ich nicht im Besitz irgendwelcher Raubkopien bin :/ ! Danach fragte mich der KOK ob sie meinen Computer vor Ort in Betrieb nehem dürften, um sich darauf nach Beweisen / Hinweisen etc. zu dem Tatvorwurf umzusehen, da Ich mir dachte sie nehmen ihn einfach mit wenn ich nein sage, habe ich natürlich zugestimmt zumal ich auch bis auf endlos viele wirklich private und vertrauliche Dinge nichts zu verbergen habe. Soweit so gut, der Beamte hat dann eine Ewigkeit unter meinem Beisein meinen gesammten Computer durchsucht, ebenfalls ohne Erfolg. Die gesammte Durchsuchung endete mit dem ausfüllen des "Durchsuchungs-/Sicherungsprotokoll" von Seiten der Polizisten, auf denen sie dann unter "Ergebniss der Maßnahme" ankreuzten "Es wurde nichts Verdächtiges gefunden".
Soweit so gut, nun denkt man sich bis auf das unsanfte Wecken, und die durch die Durchsuchung entstandenen Unanehmlichkeiten wäre die Sache ja "glimpflich" ausgegangen. Jedoch gibt es mehrere Probleme:
- Ich soll trotz ergebnisloser Hausdurchsuchung eine "Gebühr" "Strafe" oder was auch immer, in höhe von 200 Euro zahlen.
- Ich wurde während der Durchsuchungsmaßnahme nicht über meine Rechte, vor allem das Recht eine direkte Aussage zu verweigern, sprich mich nicht selbst zu belasten aufgeklärt.
- Der Durchsuchungsbeschluß, und die ursprüngliche Anklageschrift lauteten auf den Namen meines Vermieters, welcher die Beamten in meine Privaträume (welche ich rechtmäßig gemietet habe) lies, OHNE das die Beamten vorher Rücksprache mit dem Staatsanwalt o.ä. gehalten haben. Ich sehe das als einen starken ungerechtfertigten Eingriff in meine Privatsphäre, welche ja durch das GG der BRD Deutschland geschützt ist.
Artikel 13 Grundgesetz, die unverletzlichkeit der Wohnung.
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Wobei Ich in meinem Fall keinerlei Gefahr im Verzug, oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit finden kann ? Ich bin doch kein Terrorist...
- Die allgemeine Behandlung durch die Polizei ist sehr "abwertig" ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher, dabei kann ich mich beim besten willen nicht daran erinnern jemals etwas von der o.g. Seite geladen zu haben. Mir ist das Programm durchaus bekannt, aber es ist wohl eines der "billigsten" Programme die es auf diesem Gebiet gibt. Ich verwende es nicht und habes auch NIEMALS genutzt geschweige denn installiert.
- Ich niemals eindeutige Hinweise gesehen habe, welche zur Veranlassung einer Hausdurchsuchung reichen würde. Es wurden aufgrund dieses Vorfalles Bundesweit ca. 14.000 solcher Hausdurchsuchungen vorgenommen. Meiner Meinung nach wurde dort ausschließlich aufgrund von "Indizienbeweisen" gehandelt, was in so einem Fall meiner Meinung nach ebenfalls für den unterzeichnenden Richter schlecht aussehen kann. Man beachte wieder Artikel 13 des Grundgesetzes.
- Ich immer dachte, in unserem Land ist die unschuld einer Person solange sicher, wie ihr nicht einwandfrei eine schuldigkeit nachgewiesen werden kann. Nun ich habe nichts verbotenes, weder habe Ich mir ein Verbrechen zu schulden kommen lassen. Ich darf mich trotzdem behandeln lassen, wie einen Verbrecher und natürlich zahlen....
So zuguterletzt, wurde Ich nun für Freitag morgen zur Polizei "eingeladen" um dort eine Aussage zu dem Vorfall schriftlich und zu Protokoll zu machen. Ich weiss nicht was ich denen noch erzählen soll, ebenso möchte ich keine "echte" Strafanzeige riskieren. Natürlich sehe ich es aber auch nicht ein 200 Euro für etwas zu bezahlen, was ich nie getan oder benutzt habe ? Das Programm an sich kostet ja lediglich ~35 Euro!
Ich hoffe einige von euch kennen sich etwas mit der Materie aus, oder haben ähnliches erlebt.
Schonmal vielen Dank für eure Antworten