
Benutzer54457 (39)
Sehr bekannt hier
- #1
hallo!
ich habe gerade die geschichte von polanskis dunkler vergangenheit gelesen,
(er hat in den siebzigern in den usa ein 13jähriges mädel für eine modezeitschrift fotografiert und ihr im zuge dessen alkohol gegeben. darüber, was dann passiert ist, gibt es zwei versionen: sie: er hat sie vergewaltigt. er: es fand in gegenseitigem einverständnis sex statt.
es gab eine anklage und eine art "vorverhandlung", in der polanski einen deal machen wollte: er begibt sich psychiatrische behandlung und muss dafür keine unbedingte haftstrafe absitzen. polanski ging in die psychiatrie, aber dann ist durchgesickert, dass der richter auf die haftstrafe nicht verzichten würde - polanski floh aus den usa und lebt seitdem in frankreich und polen.
er hat sowohl die französische als auch die polnische staatsbürgerschaft und kann deswegen nicht an die usa ausgeliefert werden. auf die art lebt er seit dreißig jahren straflos und ohne prozess.),
und wundere mich jetzt, dass da juristisch nichts geht. kann die usa nicht hergehen und in frankreich den prozess gegen polanski führen? dass frankreich seine staatsbürger nicht in die welt ausliefert kann ich verstehen, aber warum da sonst nichts geht leuchtet mir nicht ganz ein. gibt's da keine kooperationen?
würd mich interessieren, liebe juristen, informierte und leut mit meinung dazu..
ich habe gerade die geschichte von polanskis dunkler vergangenheit gelesen,
(er hat in den siebzigern in den usa ein 13jähriges mädel für eine modezeitschrift fotografiert und ihr im zuge dessen alkohol gegeben. darüber, was dann passiert ist, gibt es zwei versionen: sie: er hat sie vergewaltigt. er: es fand in gegenseitigem einverständnis sex statt.
es gab eine anklage und eine art "vorverhandlung", in der polanski einen deal machen wollte: er begibt sich psychiatrische behandlung und muss dafür keine unbedingte haftstrafe absitzen. polanski ging in die psychiatrie, aber dann ist durchgesickert, dass der richter auf die haftstrafe nicht verzichten würde - polanski floh aus den usa und lebt seitdem in frankreich und polen.
er hat sowohl die französische als auch die polnische staatsbürgerschaft und kann deswegen nicht an die usa ausgeliefert werden. auf die art lebt er seit dreißig jahren straflos und ohne prozess.),
und wundere mich jetzt, dass da juristisch nichts geht. kann die usa nicht hergehen und in frankreich den prozess gegen polanski führen? dass frankreich seine staatsbürger nicht in die welt ausliefert kann ich verstehen, aber warum da sonst nichts geht leuchtet mir nicht ganz ein. gibt's da keine kooperationen?
würd mich interessieren, liebe juristen, informierte und leut mit meinung dazu..