
Benutzer90972
Team-Alumni
- #1
Eine recht merkwürdige Idee ist es schon, die die Künstlerin Megumi Igarashi da hatte. Sie selbst bezeichnet sich als "Vagina-Künstlerin"[...]. Sie wurde schon mehrfach von der Polizei wegen ihrer Kunstwerke festgenommen. Vor zwei Jahren hatte sie eine Bauanleitung für ein Kajak in Form ihrer Vagina verbreitet, was zur ersten Festnahme führte. Mit Hilfe ihrer Anwälte kam sie wenige Tage später wieder frei. Von diesem Vorfall ließ sich die junge Frau aber nicht beirren: In einem Schaufenster der japanischen Hauptstadt stellte sie wenige Monate später kleine Vaginen aus, was zu einer erneuten Festnahme führte. Die kleinen Modelle mit Pelzbesatz und Glitzer kamen bei der Justiz wohl nicht so gut an.
Wie die Künstlerin selbst und ihre Modelle aussehen, könnt ihr im Video im Planetarium sehen.
Nun ist ihre Kunst ein Fall für die japanische Justiz: In Japan darf, trotz florierender Pornografie und Hentai-Mangas, keine explizite Darstellung von Genitalien erfolgen. Diese dürfen nur hinter einem schwarzen Balken versteckt oder verpixelt gezeigt werden.
Schon im letzten Jahr konnte die junge Frau den Prozess und die Aufregung nicht nachvollziehen. "Ich bin unschuldig, denn weder die Daten für weibliche Genitalien noch meine Kunstwerke in Form von Vaginas sind obszön" , zitiert sie der Spiegel. Es gehe ihr vor allem darum die Vorstellung von Obszönität zu verändern, die vor allem auf einer männlich geprägten Perspektive beruhe, so Igarashi. Ihre Kunst soll ein Zeichen gegen die Tabuisierung des weiblichen Geschlechtsorganes sein.
Der Fall hatte in Japan zu einer Debatte über die Zensur geführt.
Das Bezirksgericht in Tokio fordert die 400.000 Yen (ca. 3000 Euro), zu der sie wegen ihrer Kunst verurteilt wurde, trotzdem ein. Immerhin blieb das Gericht mit der Summe hinter den, von der Staatsanwaltschaft geforderten 800.000 Yen. Im Kajak selbst soll die Richterin kein Problem gesehen. Die schrille Farbgebung sehe nicht wie menschliche Haut aus und erinnere deshalb nicht an ein weibliches Geschlechtsorgan. Der Datensatz war der Richterin dann aber wohl doch zu detailverliebt. Das Gericht soll die Vorlage als "möglicherweise sexuell stimulierend" bezeichnet haben.
Megumi Igarashi hat wohl schon angekündigt in Berufung zu gehen.
Ihre Skulpturen darf die Japanerin übrigens weiter ausstellen. Das stimmt sie hoffnungsvoll und wird von ihren Anwälten als Entscheidung von "hohem historischem Wert" eingestuft.
Wir finden das Kajak und die ihre kleinen rosa Skulpturen nicht obszön.
Was meint ihr zu diesem Fall?
Quellen und Links zum Weiterlesen:
Spiegel.de: Vagina-Künstlerin muss Geldstrafe zahlen
Der Standard: Japanische Vagina-Künstlerin zu 3.300 Euro Strafe verurteilt
Donaukurier: Japanische Vagina-Künstlerin zu knapp 3.300 Euro Strafe verurteilt
web.de: Japanische Künstlerin zu Geldstrafe verurteilt
SZ: Vagina-Kajak: Japanische Künstlerin wird verhaftet (Juli 2014)
Wie die Künstlerin selbst und ihre Modelle aussehen, könnt ihr im Video im Planetarium sehen.
Nun ist ihre Kunst ein Fall für die japanische Justiz: In Japan darf, trotz florierender Pornografie und Hentai-Mangas, keine explizite Darstellung von Genitalien erfolgen. Diese dürfen nur hinter einem schwarzen Balken versteckt oder verpixelt gezeigt werden.
Schon im letzten Jahr konnte die junge Frau den Prozess und die Aufregung nicht nachvollziehen. "Ich bin unschuldig, denn weder die Daten für weibliche Genitalien noch meine Kunstwerke in Form von Vaginas sind obszön" , zitiert sie der Spiegel. Es gehe ihr vor allem darum die Vorstellung von Obszönität zu verändern, die vor allem auf einer männlich geprägten Perspektive beruhe, so Igarashi. Ihre Kunst soll ein Zeichen gegen die Tabuisierung des weiblichen Geschlechtsorganes sein.
Der Fall hatte in Japan zu einer Debatte über die Zensur geführt.
Das Bezirksgericht in Tokio fordert die 400.000 Yen (ca. 3000 Euro), zu der sie wegen ihrer Kunst verurteilt wurde, trotzdem ein. Immerhin blieb das Gericht mit der Summe hinter den, von der Staatsanwaltschaft geforderten 800.000 Yen. Im Kajak selbst soll die Richterin kein Problem gesehen. Die schrille Farbgebung sehe nicht wie menschliche Haut aus und erinnere deshalb nicht an ein weibliches Geschlechtsorgan. Der Datensatz war der Richterin dann aber wohl doch zu detailverliebt. Das Gericht soll die Vorlage als "möglicherweise sexuell stimulierend" bezeichnet haben.
Megumi Igarashi hat wohl schon angekündigt in Berufung zu gehen.
Ihre Skulpturen darf die Japanerin übrigens weiter ausstellen. Das stimmt sie hoffnungsvoll und wird von ihren Anwälten als Entscheidung von "hohem historischem Wert" eingestuft.
Wir finden das Kajak und die ihre kleinen rosa Skulpturen nicht obszön.
Was meint ihr zu diesem Fall?
Quellen und Links zum Weiterlesen:
Spiegel.de: Vagina-Künstlerin muss Geldstrafe zahlen
Der Standard: Japanische Vagina-Künstlerin zu 3.300 Euro Strafe verurteilt
Donaukurier: Japanische Vagina-Künstlerin zu knapp 3.300 Euro Strafe verurteilt
web.de: Japanische Künstlerin zu Geldstrafe verurteilt
SZ: Vagina-Kajak: Japanische Künstlerin wird verhaftet (Juli 2014)
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