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Benutzer20882 (38)
Verbringt hier viel Zeit
- #1
Hier meine Fragen:
1.) Im BBiG steht, dass die Ausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist. Kann mich der Arbeitgeber zwingen, trotzdem bis zum Auslaufen meines Vertrages (Ende August) zu arbeiten?
2.) Wie läuft das denn mit der bestandenen Prüfung? Rufe ich nach der mündlichen Prüfung (wo ich das Endergebnis bekomme) bei meinem Ausbildungsbetrieb an, unterrichte Sie über den Ausgang und gut ist?
3.) Wie ist das mit dem Gehalt, habe ich ein Recht darauf, den Anteil des Monats, wo ich noch gearbeitet habe, ausgezahlt zu bekommen?
4.) Wenn ich die Prüfung nicht bestehe, ist der Betrieb dann verpflichtet, mich ein weiteres halbes Jahr aufzunehmen, damit ich die Prüfung nachholen kann (BBiG)?
1.) Im BBiG steht, dass die Ausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist. Kann mich der Arbeitgeber zwingen, trotzdem bis zum Auslaufen meines Vertrages (Ende August) zu arbeiten?
2.) Wie läuft das denn mit der bestandenen Prüfung? Rufe ich nach der mündlichen Prüfung (wo ich das Endergebnis bekomme) bei meinem Ausbildungsbetrieb an, unterrichte Sie über den Ausgang und gut ist?
3.) Wie ist das mit dem Gehalt, habe ich ein Recht darauf, den Anteil des Monats, wo ich noch gearbeitet habe, ausgezahlt zu bekommen?
4.) Wenn ich die Prüfung nicht bestehe, ist der Betrieb dann verpflichtet, mich ein weiteres halbes Jahr aufzunehmen, damit ich die Prüfung nachholen kann (BBiG)?