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Benutzer20882 (38)
Verbringt hier viel Zeit
- #1
Ich bin zum 1.11. in eine 2-Zimmer-Wohung eingezogen.
Im Dezember habe ich festgestellt, dass die Kissen im Bett kalt und feucht waren. Ich habe das aber für mich damit begründet, dass sie vor zwei Tagen gewaschen wurden und vielleicht nicht ganz trocken geworden waren.
Mitte Dezember habe ich dann festgestellt, dass die Wand schimmelt. Bei meinem Bett, welches an dieser Wand stand, handelt es sich um ein Futonbett mit breitem Rahmen (ca. 15cm). Sprich, das Bett hat kein Kopf- und Fußteil und ist unten offen. Die Luft kann also wunderbar zirkulieren.
Da ich meinen Vermieter während den Feiertagen nicht belästigen wollte habe ich ihn direkt Anfang Januar benachrichtigt. Er hat sich das Ganze auch angeschaut und mich nach meinem Lüftverhalten gefragt. Ich lüfte Abends, wenn ich nachhause komme, ca. 10min bei ganz geöffnetem Fenster, während ich Wäsche falte, Müll rausbringe etc.
Mein Vermieter riet mir, das Fenster tagsüber auf zu lassen, was ich aber abgelehnt habe, da ich direkt an einer Straße wohne und ca. 15km entfernt arbeite.
Mein Vermieter fand weiterhin, dass man an diese Wand nichts stellen darf, weil die Luft zirkulieren muss. Ich solle das Bett umstellen. Das habe ich noch am gleichen Tag getan.
Er wollte einen befreundeten Architekten befragen und sich dann bei mir melden.
Mittlerweile ist das Ganze einen Monat her, der Schimmel entwickelt sich an der jetzt komplett leeren Wand munter weiter. Mittlerweile habe ich festgestellt, dass die ganze Wand leicht feucht ist, bis unter die Decke. Überall sind leichte, dunkle Flecken zu sehen. Der Schimmel ist jedoch "nur" bis ca. 80cm Höhe.
Meine Frage: Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung (möchte aber in den nächsten Tagen eine abschließen) und bin nicht im Mieterschutzbund.
Ich würde gerne hier wieder ausziehen und suche nach einer schönen, kleinen Wohnung. Hier wäre interessant, ob Schimmel als Grund für eine fristlose Kündigung reicht (mein Mietvertrag läuft eigentlich auf 4 Jahre).
Oder Miete kürzen und hoffen, dass er es beseitigt (so wie ich ihn einschätze wird er dies nicht tun, da er schon geäußert hat, dass dies zu teuer wäre).
Im Dezember habe ich festgestellt, dass die Kissen im Bett kalt und feucht waren. Ich habe das aber für mich damit begründet, dass sie vor zwei Tagen gewaschen wurden und vielleicht nicht ganz trocken geworden waren.
Mitte Dezember habe ich dann festgestellt, dass die Wand schimmelt. Bei meinem Bett, welches an dieser Wand stand, handelt es sich um ein Futonbett mit breitem Rahmen (ca. 15cm). Sprich, das Bett hat kein Kopf- und Fußteil und ist unten offen. Die Luft kann also wunderbar zirkulieren.
Da ich meinen Vermieter während den Feiertagen nicht belästigen wollte habe ich ihn direkt Anfang Januar benachrichtigt. Er hat sich das Ganze auch angeschaut und mich nach meinem Lüftverhalten gefragt. Ich lüfte Abends, wenn ich nachhause komme, ca. 10min bei ganz geöffnetem Fenster, während ich Wäsche falte, Müll rausbringe etc.
Mein Vermieter riet mir, das Fenster tagsüber auf zu lassen, was ich aber abgelehnt habe, da ich direkt an einer Straße wohne und ca. 15km entfernt arbeite.
Mein Vermieter fand weiterhin, dass man an diese Wand nichts stellen darf, weil die Luft zirkulieren muss. Ich solle das Bett umstellen. Das habe ich noch am gleichen Tag getan.
Er wollte einen befreundeten Architekten befragen und sich dann bei mir melden.
Mittlerweile ist das Ganze einen Monat her, der Schimmel entwickelt sich an der jetzt komplett leeren Wand munter weiter. Mittlerweile habe ich festgestellt, dass die ganze Wand leicht feucht ist, bis unter die Decke. Überall sind leichte, dunkle Flecken zu sehen. Der Schimmel ist jedoch "nur" bis ca. 80cm Höhe.
Meine Frage: Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung (möchte aber in den nächsten Tagen eine abschließen) und bin nicht im Mieterschutzbund.
Ich würde gerne hier wieder ausziehen und suche nach einer schönen, kleinen Wohnung. Hier wäre interessant, ob Schimmel als Grund für eine fristlose Kündigung reicht (mein Mietvertrag läuft eigentlich auf 4 Jahre).
Oder Miete kürzen und hoffen, dass er es beseitigt (so wie ich ihn einschätze wird er dies nicht tun, da er schon geäußert hat, dass dies zu teuer wäre).